Ende Juni 2025: In der Nähe der Unfallstelle an der Hochbrücke Horb wurden Blumen und ein Bauhelm von der Baufirma Porr niedergelegt. Foto: Jürgen Lück

Am 20. Mai 2025 stürzten drei Bauarbeiter an der Hochbrücke Horb zu Tode. Jetzt ist das Technik-Gutachten da. Was es für den Kranführer (36) bedeutet.

Wird jetzt das Rätsel um den Hochbrücken-Unfall bald gelöst? Polizei und Staatsanwaltschaft melden jetzt: Das lange erwartete Gutachten zur Technik ist da.

 

In einer gemeinsamen Presseerklärung zum Unfall am 20. Mai 2025 an der Hochbrücke Horb schreiben Polizei und Staatsanwaltschaft: „Zwischenzeitlich liegt ein technisches Sachverständigengutachten vor. Anhaltspunkte für eine technische Ursache bei dem eingesetzten Kran, dem Kranseil nebst Kranflasche oder der Transportgondel ergaben sich nicht.“

Das technische Sachverständigengutachten sollte unter anderem klären, warum das stabile Kranseil gerissen ist. Polizeisprecher Benjamin Koch hatte bereits gesagt: „Auch der Kran wird gutachterlich geprüft. Hatte er eine Lastbegrenzung?“

Der Tag des tödlichen Unfalls an der Hochbrücke Horb : Das gerissene Kranseil hängt in der Luft, das Querseil ist beschädigt. Hier blieb die Arbeitsgondel mit drei Arbeitern wohl hängen, bis das Kranseil riss. Foto: Juergen Lueck

Damit gerät der Kranführer (36) ins Visier der Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwischenzeitlich das Verfahren gegen ihn wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eröffnet.

Staatsanwalt spricht von „menschlichem Versagen“

Jetzt heißt es in der Pressemitteilung: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen haben sich die Anhaltspunkte weitergehend verdichtet, dass ein menschliches Versagen ursächlich für den Geschehensablauf sein dürfte.“

20. Mai 2025. Hinter der Sichtschutzwand ist die abgerissene Gondel mit den drei toten Bauarbeitern an der Hochbrücke Horb. Foto: Jürgen Lück

Fakt ist: Nach dem Unfall tauchten Videos auf sozialen Medien auf, die inzwischen wieder gelöscht wurden. Eins zeigt, wie die Aufzuggondel vom Kran nach oben gezogen wird. Offenbar, so das Video, wird die Gondel nicht senkrecht hochgezogen. Der Kranführer, so der Eindruck, bewegt die sich nach oben gezogene Gondel Richtung Horb-Mühlen.

Hier war zum Unfallzeitpunkt ein Querseil gespannt, welches die Konstruktionen zwischen den Pfeilern absichern sollte. Fakt ist: Das Kranseil ist gerissen. Auf den Fotos vom Unfall ist zu erkennen, dass auch das Querseil beschädigt ist.

Kommt es jetzt zum Prozess gegen den Kranführer?

Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft befindet sich der Kranführer (36) weiterhin auf freiem Fuß. Nach dem Ergebnis des technischen Gutachtens müssen jetzt die Ermittlungen zu Ende geführt werden. Dann wird entschieden, ob und wo es zum Prozess kommt.

Knapp eine Woche nach dem tödlichen Unglück an der Hochbrücke gab es eine Trauerfeier in der Stiftskirche Horb für die Opfer. Aus Solidarität mit den Hinterbliebenen sammelten die Horber fast 39000 Euro an Spenden. Foto: Jürgen Lück

Dieser könnte vor dem Amtsgericht Horb stattfinden. Das hängt laut Staatsanwältin Simone Wiest (Rottweil) vom Tatvorwurf ab: ein Verbrechen mit über ein Jahr Strafandrohung. Bei fahrlässiger Tötung sagt Paragraf 222 Strafgesetzbuch: „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Dann hat der ermittelnde Staatsanwalt zwei Optionen, so Wiesner: „Der Wohnsitz der Angeklagten oder der Tatort. Wenn sich der Staatsanwalt für den Tatort entscheidet, dann könnte das Schöffengericht Horb damit befasst sein.“

Die Horber hatten 38 709 Euro an Spenden nach dem Hochbrücken-Unfall für die Hinterbliebenen gesammelt. Anlass war die Trauerfeier in der Horber Stiftskirche Ende Mai – wenige Tage nach dem Unfall. Die Baufirma Porr hat auf der Baustelle der Hochbrücke Horb nach dem Unfall mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert. Dazu gehören mehr Arbeitssicherheit. Auch die Kranführerschulung wurde inhaltlich erweitert.“