Das Kenntnisgabeverfahren, das im Wohnungsbau den Bauantrag ersetzen soll, ist unter Planern und Baurechtsämtern ein ungeliebtes Kind. Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten, die letztendlich die Hausbesitzer wie in Zazenhausen ausbaden müssen. Foto: Mierendorf

Der 'Bauskandal' im Stuttgarter Stadtteil Zazenhausen ist kein Einzelfall. Das Kenntnisgabeverfahren hat schon öfter Probleme gemacht.

Stuttgart - 'Das Kenntnisgabeverfahren ist eine Mogelpackung', bringt es Albert Geiger, Leiter des Baurechtsamtes der Stadt Ludwigsburg, auf den Punkt. In der Barockstadt habe man dieses Verfahren nicht lieben gelernt. 'Die Nachteile überwiegen bei weitem die Vorteile', so Geiger, der auch Sprecher der Baurechtsamtsleiter beim baden-württembergischen Städtetag ist und von seinem Kollegen landesweit ähnliche Kritik am Kenntnisgabeverfahren hört. 'Dem Bürger wird vorgegaukelt, dass damit das Bauen einfacher wird. In Wirklichkeit wird der Schutz des Verbrauchers ein Stück weit aufgegeben und die Aufgaben eines Baurechtsamtes an die Gerichte abgegeben', ärgert sich Geiger. Das Nachsehen hätten in den meisten Fällen die Bauherren oder die Käufer einer Immobilie, die sich darauf verließen, dass das Produkt, dass sie gekauft haben, auch den Stempel des öffentlichen Rechts trägt. Doch das ist nicht so. Denn bei diesem Verfahren prüft das Baurechtsamt lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen. Mehr nicht.

'Wir haben es meistens mit Opfern zu tun, die gar nichts dafürkönnen'

Die Folgen sind fatal, wenn Planer oder Bauträger schlampen, wie nicht nur der jüngst bekannt gewordene Fall aus dem Stuttgarter Stadtteil Zazenhausen zeigt. Dort hatte im Neubaugebiet Hohlgrabenäcker die nachträgliche Überprüfung von 25 Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften zum Baustopp geführt, weil laut Baurechtsamt bei zwölf Doppelhaushälften die zulässige maximale Länge und bei sechs Doppelhaushälften und einem Einzelhaus die maximale Höhe überschritten wurden. Die Verstöße machen aber längst nicht an der Stadtgrenze von Stuttgart halt: Bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Ludwigsburg stellte das Baurechtsamt der Barockstadt fest, dass die baurechtlich zulässige Größe der besagten Wohnung um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Mit der Folge, dass die Familie, die die Eigentumswohnung wegen Zahlungsschwierigkeiten verkaufen musste, einen viel geringeren Erlös erhielt, als sie ursprünglich einmal finanziert hatte. Und den verantwortlichen Bauträger, der die Wohnungen verkauft hatte, konnte die Familie auch nicht mehr haftbar machen. Er soll zwischenzeitlich in die Insolvenz gegangen sein. Beileibe kein Einzelfall in Ludwigsburg, wenngleich auch nicht immer mit dieser Tragweite. 'Wir haben es meistens mit Opfern zu tun, die gar nichts dafürkönnen', ärgert sich Albert Geiger und appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, bei der jetzt anstehenden Novellierung der Landesbauordnung (LBO) das Kenntnisgabeverfahren zu streichen.

Zumal die Baurechtsbehörden durch das Kenntnisgabeverfahren 'über Gebühr' als Polizeibehörde in aussichtslose Fälle hineingezogen würden. Kritik am Kenntnisgabeverfahren kommt auch aus Sindelfingen. Dabei wird aber nicht nur das Verfahren kritisiert. 'Es ist leider festzustellen, dass von Architekten in vielen Fällen die Übereinstimmung der Planung mit den zugrunde liegenden Vorschriften bestätigt wird. Bei den Überprüfungen stelle sich aber oft heraus, dass nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden', so Rolf Possehl vom Baurechtsamt. Er bemängelt, dass im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens von den Planern Ausnahmen und Befreiungen oft nicht beantragt würden und es dadurch zu Verzögerungen beim Baubeginn komme. Roland Böhm vom Baurechtsamt der Stadt Esslingen hat ähnliche Erfahrungen wie seine Kollegen gemacht, 'auch wenn die Fälle nicht so gravierend wie in Ludwigsburg oder Stuttgart gewesen sind'. Allerdings spiele das Kenntnisgabeverfahren in der Neckarstadt eher eine untergeordnete Rolle, da 'die von der Politik einst versprochene Verfahrensbeschleunigung nicht wirklich gegeben ist'. Wo es damit Probleme gab, habe man immer versucht, diese noch im Vorfeld zu bereinigen, indem man die Architekten auf etwaige Versäumnisse hinwies.

'Der Nachbar kann noch nach Jahren kommen und etwas beanstanden'

Das sei aber nur ein Entgegenkommen des Baurechtsamtes und eigentlich in dem besagten Verfahren gar nicht vorgesehen oder erwünscht, relaviert Böhm die Vorgehensweise seiner Dienststelle. So wird es ebenfalls in Waiblingen gehandhabt. Dort wird neben der Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen eine (in der LBO nicht vorgesehene) grobe rechtliche Prüfung vorgenommen, so der Fachbereichsleiter 'Bürgerdienste Bauen und Umwelt', Jürgen Rieger. Allerdings sei auch in Waiblingen bei diesem Verfahren die Vollständigkeit der Unterlagen in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht gegeben. In Böblingen steht man dem Kenntnisgabeverfahren grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, so Andreas Böhm, Leiter des Baurechts- und Bauverwaltungsamtes. Allerdings spiele es in der Stadt eher eine untergeordnete Rolle, und man habe den Eindruck, dass viele Bauherren und auch Architekten die vollständige Verantwortung für ein Baugesuch wie beim Kenntnisgabeverfahren eher nicht übernehmen wollten. Vergleichbare Rechtsverstöße wie jetzt in Stuttgart hatte die Stadt noch nicht zu verzeichnen, heißt es darüber hinaus aus Böblingen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hält das Kenntnisgabeverfahren schon lange für überflüssig und bezweifelt den einst von der Politik so hoch gelobten Vorteil, das Kenntnisgabeverfahren würde zur Entbürokratisierung des Bauens führen. Zwar könne man bei einem Einfamilienhaus unter Umständen bis zu 700 Euro an Genehmigungsgebühren und vielleicht eine um eine bis zwei Wochen verkürzte Genehmigungszeit einsparen, demgegenüber fehle aber beim Kenntnisgabeverfahren die Verbindlichkeit der Baugenehmigung. 'Der Nachbar kann noch nach Jahren kommen und etwas beanstanden', so Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle. Besser sei der Bauherr beim vereinfachten Bauverfahren gestellt. Hier prüft die Behörde zumindest die Abstandsflächen und die Übereinstimmung mit dem Planungsrecht, wie zum Beispiel die Gebäudehöhe. Geht es nach der Architektenkammer Baden-Württemberg, sind die Tage des Kenntnisgabeverfahrens gezählt. Nach Meinung von Dieterle reichen die bestehenden Möglichkeiten von Baugesuch und vereinfachtem Verfahren vollkommen aus.

Auch im für Baurecht zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sieht man die Nachteile des Kenntnisgabeverfahrens. Inzwischen werde fast die Hälfte der Fälle im Wohnungsneubau über dieses Verfahren abgewickelt, so Staatssekretärin Gisela Splett. Wenn aber - wie dies häufig der Fall ist - isolierte Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zu genehmigen sind, heben sich die Vorteile des Verfahrens wieder auf. Als sinnvoll wird das Verfahren eigentlich nur dann angesehen, wenn sich das Bauvorhaben genau an die Festlegungen des Bebauungsplans hält. 'Und auf diese Fälle wollen wir das Verfahren auch beschränken', so Splett. Zu bedenken sei allerdings, dass Vorgänge wie in Zazenhausen, wo beim Bau von den eingereichten Bauvorlagen abgewichen wurde, auch bei anderen Verfahren nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden könnten.