Bei einem Bauvorhaben zwischen Krämelweg und Hofener Straße in Schlächtenhaus muss der Bauherr die Erschließung seines Wohnhauses auf eigene Initiative vornehmen.
Der Bauausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung über eine Vielzahl an Bauanträgen und Bauvoranfragen beraten.
Bedenken bei Hotel in Höllstein
Befürwortet wurde der Bauantrag des Autohändlers in Höllstein, der auf seinem Areal an der Gewerbestraße 10 ein dreigeschossiges Hotel mit 14 Zimmern und zwei Suiten errichten will. Für das Erdgeschoss ist ein Konferenzraum und ein Restaurant geplant. Reiner Eiche (SPD) riet dem Bauherrn, eine Tiefgarage zu bauen. Kritisiert wurde die Anordnung der Parkplätze in der Stichstraße. Der Ausschuss beauftragte den Bauherren, die Stellplätze entlang der Stichstraße anderweitig auszuweisen.
Wohnhaus in Schlächtenhaus
Keine Bedenken gab es bei einem Bauantrag, der die Erweiterung des Wohnraums über zwei Geschosse im Holzweg 6 in Schlächtenhaus vorsieht. Der Wintergarten hat einen separaten Eingang.
Zwischen Krämelweg und Hofener Straße in Schlächtenhaus will ein Bauherr ein Einfamilienhaus mit Carport errichten. Das Grundstück befindet sich in einer Wohnbauerweiterungsfläche im Außenbereich. Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass mittels des Bauturbos und eines städtebaulichen Vertrags das Bauvorhaben realisiert werden könnte. Die Erweiterungsfläche umfasst vier Grundstücke, von denen zwei eine eigenständige Erschließungsmöglichkeit haben.
Das Grundstück, auf dem das Wohnhaus errichtet werden soll, hat eine Anbindung an den nicht komplett befestigten, öffentlichen Stichweg zwischen dem Krämelweg und der Hofener Straße. In diesem Stichweg liegen Wasser- und Abwasserleitungen. Die Verwaltung sagt, ein öffentliches Interesse zum Bau einer Erschließungsstraße über den Stichweg zum Krämelweg bestehe nicht, der Bauherr müsste daher auf eigene Kosten eine Erschließung durchführen und mit den Grundstückeigentümern abklären.
Der Bauausschuss hat dem Bauvorhaben bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde zustande kommt, der die gemeinsame private Erschließung der bislang nicht erschlossenen Bereiche der Wohnbauerweiterungsfläche nach den Vorgaben der Gemeinde regelt und die Erschließung durch Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast (Überfahrts- und Leitungsrecht) sicherstellt.
Was die Elektrizitätswerke Schönau planen
Der Ausschuss befürwortete auch die Bauvoranfrage der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) zum Neubau eines Holzhackschnitzelheizwerks westlich der Kläranlage, um von ihrer Abwärme profitieren zu können. Dazu muss auch der Eichmattweg ausgebaut werden. Eine Nahwärmezentrale kann im Außenbereich privilegiert zulässig sein, wenn sie der öffentlichen Wärmeversorgung dient und bestimmte Kriterien erfüllt, darunter die Sicherung der Erschließung und die Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange. Die Nahwärmezentrale dient der Versorgung des Ortsteiles Steinen mit Nahwärme. Die Einzelheiten der Erschließung sind im Rahmen einer Vereinbarung mit der Gemeinde zu regeln. Für die Nutzung der Grundstücke wird ein separater Vertrag mit der Gemeinde, denen sie gehören, geschlossen.
Keine Wohngebäude auf Grünfläche
Die Bauvoranfrage zum Neubau von Wohngebäuden im Gebiet des B-Plans „Dorfgemeinschaftshaus Hägelberg“ wurde nicht befürwortet. Ein Bauherr will auf seinem Grundstück Einfamilien- und Doppelhäuser errichten.
Im B-Plan ist das Grundstück, das direkt an das Flurstück grenzt, auf dem der neue Kindergarten errichtet werden soll, als Grünfläche mit Einrichtungen und Anlagen für Sport- und Spielplatz ausgewiesen.
Das Vorhaben widerspricht den städtebaulichen Zielsetzungen, hieß es in der Sitzung des Bauausschusses. Gleichzeitig räumte Bürgermeister Gunther Braun ein, dass die Verwaltung sich durchaus vorstellen könne, dass das Grundstück zu einem Wohngebiet wird.