Die Hindernisse beim Bebauungsplan“Oberer Steigweg“ in Wart sind beseitigt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Altensteiger Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens.
Der Beschluss zum Bebauungsplan „Oberer Steigweg“ in Wart fiel einstimmig aus. Wegen der Nähe zur Mehrzweckhalle wäre das Vorhaben fast gescheitert. Das Landratsamt Calw hatte unter anderem gefordert, dass Veranstaltungen in der Halle wegen einer möglichen Lärmbelästigung bis um 22 Uhr beendet sein müssen, alle Fenster geschlossen bleiben und eine technische Lüftungsanlage erforderlich sei.
Darauf hat die Stadt einen Abwägungsvorschlag ausgearbeitet, den Bauamtsleiterin Nadine Hentschel in der jüngsten Sitzung vorstellte. Bevor sie auf Einzelheiten einging, hob sie die Bedeutung von Veranstaltungen für Warter Vereine, die Dorfgemeinschaft und die evangelische Kirchengemeinde hervor, die ausschließlich dem Gemeindeleben dienten und den Zusammenhalt stärkten, sodass der Nachbarschaft unter bestimmten Voraussetzungen – sprich: den Bewohnern der später bebauten drei Grundstücke im Obern Steigweg – eine richtwertüberschreitende Lärmbelästigung zugemutet werden könne. Mit der Behörde in Calw sei der Vorschlag abgestimmt worden.
Vereinbarungen festgelegt
Festgelegt wurden folgende Vereinbarungen: Zulässig sind in der Mehrzweckhalle an nicht mehr als zwei hintereinander folgenden Wochenenden besondere und seltene Veranstaltungen der Kommune, örtlicher Vereine und der Kirchengemeinde. Die Zahl ist auf zehn Treffen im Jahr begrenzt und muss 14 Tage vorher öffentlich mit Angabe von Art, Dauer, Ende und Ansprechpartner im Mitteilungsblatt der Stadt bekanntgegeben werden.
Die öffentlichen Parkplätze im Umfeld werden mit einem absoluten Halteverbot an Werktagen von Mitternacht bis um sechs Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0 bis um 7 Uhr belegt. Der Einsatz eines Ordnungsdienstes zur Kontrolle der Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte und der Parkplatznutzung nach 24 Uhr ist durch den Veranstalter sicherzustellen.
Vereinssport bis 22 Uhr
Die Hallennutzung durch den Vereinssport ist nur bis um 22 Uhr möglich, inklusive Abfahrt. Mit Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages kann, so Hentschel, der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Oberer Steigweg“ gefasst werden.
Das letzte Wort spricht der Altensteiger Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen. Der Ortschaftsrat Wart wurde laut Stadtbauamtsleiterin über den neuen Sachverhalt informiert.
Hartmut Hobler (SPD) regte an, bei der zuständigen Stelle darauf einzuwirken, dass die Zahl von zehn auf zwölf Veranstaltungen genehmigt werde. Und Berti Großmann (FW) wollte wissen, ob es möglich sei, zwei Zusammenkünfte an einem Tag zu organisieren, zum Beispiel eine für Kinder am Nachmittag und eine am Abend für Erwachsene. Das müsste möglich sein, erwiderte Bürgermeister Gerhard Feeß. In der Vereinbarung sei von Tagen die Rede und „der dauert bekanntlich 24 Stunden“.
Kritik an der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz
Scharfe Kritik an der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes übte Dieter Renz (FW) wegen des Gedöns um „drei lumpige Bauplätze“ im Oberen Steigweg. „Ich fasse es nicht.“ Man müsse sich an den Kopf langen, was alles gefordert wurde. Die Vermischung von bau- und privatrechtlichen Interessen sei hanebüchen und dass sich die Bauamtsleiterin tagelang mit Bestimmungen und Abwägungsvorschlägen herumschlagen musste.
Feeß sah es ähnlich: „Sie kennen meine Haltung. Dieses Land geht kaputt an der Administration.