Der Bebauungsplan "Hungerbühl 3. Abschnitt" war erneut Thema im Dornhaner Rat. Und auf einer Wiese nahe der Martin-Luther-Straße sollen nun doch Bauplätze beworben werden.
Dornhan - Die kurz- bis mittelfristige Wohnbauentwicklung soll im Bereich "Hungerbühl" stattfinden, so hatte es der Gemeinderat vor Jahren beschlossen. Durch die Planungen für den dritten Abschnitt könne die Lücke zwischen "Hungerbühl 2. Abschnitt" und der Zollstockstraße geschlossen werden und somit auch der kurz- bis mittelfristige Bedarf an Wohnbauflächen abgedeckt werden, heißt es unter anderem im Umweltbericht, den das Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro im Auftrag der Stadt erstellt hat.
Nun galt es, die eingegangenen Anregungen von öffentlicher und privater Seite zu bewerten und abzuwägen. Es handelt sich bereits um die vierte Offenlage, wie Bürgermeister Markus Huber erinnerte. Planer André Leopold fasste den aktuellen Sachstand zusammen. Gemeldet hatte sich unter anderem die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Die in dem Schreiben vorgeschlagenen Ergänzungen für die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen seien erbracht und der UNB übersandt worden. An den bisherigen Ausgleichsmaßnahmen wurden keine Änderungen vorgenommen, gab die Verwaltung bekannt.
Flächenverbrauch und Versiegelung
Auch mehrere Bürger hatten Anmerkungen eingebracht. Dabei ging es um Themen wie Verkehrsfluss, Flächenverbrauch, Versiegelung oder die Anregung, möglichst von Einfamilienwohnhäusern wegzukommen. Leopold führte an, dass der vorgelegte Plan recht flexibel sei und Parzellen mit mehrere Wohneinheiten durchaus zugelassen sind. Reihenhäuser seien dagegen nicht vorgesehen.
Auch was die Verkehrsbelastung angehe, gab der Planer Entwarnung. Der Verkehr werde auf fünf Anschlüsse verteilt. Eine Flächenversiegelung solle, sofern möglich, vermieden werden, hieß es weiter. Deshalb sei auch die Umgehungsstraße um das Retentionsbecken herum aus der Planung genommen worden. Stattdessen plane man künftig eine Fortsetzung der Gutenbergstraße mit einem Viertelskreis Richtung Süden und eine Verlängerung der Zollstockstraße nach Südosten ebenfalls am Retentionsbecken vorbei.
Ökologischen Ausgleich beschlossen
Bei wenigen Enthaltungen stimmte der Gemeinderat den Vorschlägen der Verwaltung zu und beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Einstimmig stimmte das Gremium der Feststellung der externen Ausgleichsmaßnahmen zum ökologischen Ausgleich zu, so dass der Vertrag zwischen der Stadt Dornhan und dem Landratsamt Rottweil nun unterschrieben werden könne.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde außerdem die Vergabe der Bauplätze Nr. 12 und Nr. 13 (Mehrfamilienhausbauplatz) im Baugebiet Balmerstraße beschlossen. Es sei ein Gebot eingegangen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Verkauf des Grundstücks vorzunehmen.
Bebauung an Bedingungen geknüpft
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um potenzielle Bauplätze auf einer Wiese nahe der Martin-Luther-Straße. Bisher war das Thema nicht mehr weiterverfolgt worden, da der Gemeinderat beschlossen hatte, die nahe am Friedhof gelegene Wiese nicht zu bebauen.
Angesichts der aktuellen Lage und der hohen Nachfrage nach Bauplätzen hatte sich der technische Ausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, diese Bauplätze wieder ins Spiel zu bringen. Dennoch musste der Gemeinderat über die Sache beraten, bevor weitere Schritte verfolgt werden. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass eine Bebauung im vorderen Teil der Wiese zugelassen wird – unter der Voraussetzung, dass ein Teil der Bäume erhalten werden kann und auf der dem Friedhof zugewandten Teilfläche keine weitere Bebauung stattfinden kann. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat für den Beschlussvorschlag.