Bis auf drei Plätze sind im Herrenzimmerner Baugebiet „Eschle Ost II“ die Baugrundstücke veräußert. Da wird es höchste Zeit, dass die geplante zweite Zufahrt vor dem Ortseingang aus Richtung Villingendorf bald kommt. Foto: Weisser

Nicht jeder Interessent bekommt in Bösingen künftig einen Bauplatz.

Ab sofort gelten Vergaberichtlinien. Vier Bauplätze hat die Gemeinde Bösingen derzeit noch zu vergeben. Drei davon befinden sich im Herrenzimmerner Baugebiet „Eschle Ost II“. Ein Grundstück steht im Bösinger Baugebiet „Birkenwest West II“ zur Verfügung.

Zwei Ansichten

Für die Bauplatzvergabe hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung Richtlinien erlassen. Wer ein Grundstück erwerben möchte, muss eine der folgenden vier Kriterien erfüllen: Länger als zwei Jahre in der Gemeinde wohnen, aus der Gemeinde stammen, mindestens zwei Jahre einen Dauerarbeitsplatz in der Gemeinde haben oder sich zurückliegend in außergewöhnlicher Weise verdient gemacht haben.

Die „Einzelfallentscheidung“

Mit der letzten Bestimmung (Einzelfallentscheidung) konnte Ratsmitglied Daniel Glaser „gar nichts anfangen“. Er stimmte deswegen auch gegen den Kriterienkatalog.

Völlig anderer Meinung waren Gotthard Mei und Rainer Hezel. Beide hielten diesen Passus „für einen wichtigen Punkt.“ Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, diese treffe der Gemeinderat, betonte Bernadette Stritt. Rainer Hezel regte an, die Regelung in zwei Jahren auf Wiedervorlage zu nehmen und über die Erfahrungen zu sprechen.