Das Baugebiet Kehlenstraße nimmt erneut Fahrt auf: Der Geltungsbereich wurde erweitert, rund 55 Bauplätze sind geplant.
Nachdem mittlerweile drei Jahre vergangen sind, seit das vereinfachte Bebauungsplanverfahren allgemein gerichtlich in Leipzig gekippt wurde und das Baugebiet Kehlenstraße in ein Regelverfahren umgewandelt werden musste, kommt jetzt wieder Bewegung in das Vorhaben. Der Aufstellungsbeschluss vom Juli 2018 liegt immerhin schon knapp acht Jahre zurück, wie in der Auflistung von Joschka Joos, Stadtplaner und Leiter des Fachbereichs Umwelt und Technik, in der Sitzung des Ortschaftsrats über die bisherigen Schritte ersichtlich wurde.
Der 2023 beschlossene Entwurf mit einer Fläche von 3,56 Hektar sei nun auf den gesamten Geltungsbereich von 5,43 Hektar erweitert worden. Entsprechend den verschiedenen Gebäudetypen (Einzel-, Doppel- und Tiny-Häuser) variierten die Grundstücke von 350 Quadratmetern bis circa 1480 Quadratmetern. Circa 55 Bauplätze gebe das Gebiet her. Für Mehrfamilienhäuser seien drei Vollgeschosse möglich. Die Erschließung erfolge über die Kehlenstraße und Alte Straße sowie über Quartiers- und Ringstraßen mit einseitigem Gehweg und könne in mehreren Abschnitten erfolgen, schilderte Joos.
22 Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im April 2023 seien 22 Stellungnahmen eingegangen, eine davon aus der Bürgerschaft. Das Gewerbeaufsichtsamt habe das Lärmgutachten kritisiert und mehr Details verlangt. Das Gutachten sei jedoch bewusst überschlägig erstellt worden und für die Bauleitplanung ausreichend. Das Umweltschutzamt fordere ein Bodenschutz- und Verwertungskonzept, die Anzeigepflicht von Grund- und Quellwasseraustritten sowie die Beschränkung wasserdurchlässiger Flächen auf ein Mindestmaß, gab der Stadtplaner bekannt. Alle Forderungen würden erfüllt und in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
500.000 Ökopunkte
Ebenfalls gefolgt werde der Bitte der Raumordnungsbehörde Freiburg, die Wohnraumbedarfslage darzulegen. Dem Einwand eines Bürgers wegen einer fehlenden Regelung des Lärmschutzes der Schießanlage des Schützenvereins werde ebenso nachgekommen. Für den Eingriff in Natur und Landschaft könne ein vollständiger planinterner Ausgleich nicht erbracht werden. Knapp 500.000 Ökopunkte müssten extern über städtische Ökokonten ausgeglichen werden. Für den Artenschutz müssten Kompensationen wie Nistkästen, Heckenpflanzungen und Kunsthorste umgesetzt werden, berichtete Joos und stellte einen Satzungsbeschluss für den Herbst in Aussicht.
Schallreduzierung
Rat Adrian Schmid erkundigte sich nach vorgesehenen Maßnahmen am Schützenhaus zur Schallreduzierung. Laut Joos habe es hierzu kürzlich Gespräche mit dem Verein gegeben. Martin Kieninger war dies zu wenig. Er wollte sichergehen, dass es mit den künftigen Anwohnern im neuen Baugebiet wegen des Lärms zu keinen Problemen komme. Nach Darstellung von Joos lägen bereits Vorschläge auf dem Tisch, wie nachgebessert werden könne, falls die erforderlichen Werte nicht eingehalten würden. Schmid verlangte hierzu Details in der nächsten Ratssitzung.
Abstimmung
Udo Moser erinnerte daran, dass vor ein paar Jahren ein Entwässerungskonzept des Wohngebiets Kehlenstraße bis zur Vorstadtstraße vorgestellt worden sei und damals das Problem bestanden habe, wie das Wasser auf die andere Seite der deutlich höher gelegenen Straße gebracht werden solle. „Seither haben wir nie wieder etwas davon gehört“, tadelte Moser. Der städtische Vertreter sicherte zu, dass nach dem Satzungsbeschluss für die Erschließungsplanung ein Konzept erstellt werde.
Einstimmig billigte der Ortschaftsrat als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat den Entwurf und den erweiterten Geltungsbereich und beauftragte die Verwaltung, die Planunterlagen erneut für die Dauer eines Monats (zweite Offenlage) auszulegen.