Im Hintergrund ist die Maschinenhalle des Landwirts zu sehen, auf vordergründiger Wiese sollen die neuen Häuser gebaut werden. Foto: Buck

Das Neubaugebiet "Vogtsäcker" in Altbulach ist angesichts der Bürgermeisterwahl und anderen Dingen zumindest gefühlt in Vergessenheit geraten. Jetzt meldet sich ein Landwirt kritisch zu Wort, das Rathaus plant mit dem Fortgang des Verfahrens im Januar.

Neubulach-Altbulach - Es ist seit geraumer Zeit ruhig geworden um das Baugebiet "Vogtsäcker" im Neubulacher Ortsteil Altbulach. Generell geht es zwar mit Neubaugebieten in der Bergwerksstadt voran – etwa, als Anfang Oktober das Gebiet "Dorfwiesen/Saler II" in Oberhaugstett offiziell eingeweiht wurde –, doch gerade beim Gebiet in Altbulach tut sich zumindest öffentlich wenig. Im Juli hatte der Gemeinderat zuletzt über das Thema gesprochen, Anregungen abgewogen und eine erneute Offenlage beschlossen. Nach März 2021 und Oktober 2021 im Übrigen die dritte.

Das Neubaugebiet in Altbulach ist nicht unumstritten und vor allem nicht einfach auszuweisen. Das rund 1,2 Hektar große Plangebiet liegt nämlich in unmittelbarer Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Der örtliche Landwirt Michael Rentschler betreibt dort zwei Fahrsilos und eine große Maschinenhalle. "Wir schaffen da jeden Tag, da ist viel Betrieb und es ist dementsprechend laut", so der Landwirt. Zudem gehen von den Fahrsiloanlagen je nach Windrichtung merkliche Geruchsbelastungen aus. Gerade letztere wurden in einem Gutachten untersucht – als Folge daraus passte man die Baufenster an und zog eine "Geruchsgrenze", hinter der keine Bebauung zulässig ist. Des Weiteren ist ein Erdwall angedacht, um wiederum den Schall etwas zu dämpfen. Rentschler ist davon wenig überzeugt: "Trotz Erdwall stinkt es", meint der Altbulacher, der nun fürchtet, von grimmigen Häuslebauern behelligt zu werden, nur weil er seiner normalen landwirtschaftlichen Tätigkeit nachkommt.

Bedenken teilweise berücksichtigt

Die Bedenken des Landwirts hinsichtlich der Lärm- und Geruchsbelastung wurden daher auch bei der Erstellung des Bebauungsplans berücksichtigt. Im knapp 200-seitigen textlichen Teil ist nämlich folgender Passus, klar gemünzt auf die Umwelteinflüsse von Rentschlers Betrieb, zu finden: "Im Plangebiet sind die Grundstückseigentümer durch die gegebene Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und Anlagen zur Duldung von zu erwartenden Immissionen, wie Gerüche, Lärm, Licht und Staub, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb entstehen, verpflichtet."

Wer im umfangreichen Bebauungsplan weiterliest, findet sogar Vorgaben an die künftigen Bauherren, um sich proaktiv vor den Immissionen zu schützen. So "sind mit Rücksicht auf die nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebseinheiten grundsätzlich keine ins Freie öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig."

Bauauflagen sind eigentlich unüblich

Ein solch starker Eingriff erscheint unüblich, teilt doch Janina Dinkelaker, Presseprecherin des Calwer Landratsamtes, auf Anfrage unserer Redaktion zum Thema mit: "Im Grundsatz ist nicht vorgesehen, durch Auflagen an die Bauausführung einen entstehenden Immissionskonflikt zu lösen. Im Einzelfall kann eine sogenannte ›architektonische Selbsthilfe‹, das heißt eine entsprechende Ausführung von Bauteilen, eine Bebauung ermöglichen." Diese Selbsthilfe wird in Neubulach-Altbulach quasi per Bebauungsplan verordnet – sogar an entsprechender Stelle garniert mit freundlichen Hinweisen, wie das Problem zu lösen wäre. Ganz pragmatisch eben dadurch, dass schutzbedürftige Räume wie Schlafzimmer auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes untergebracht werden.

Erweiterung eines Tages angedacht

Dass der bestehende Betrieb von Rentschler also wegen Schutzinteressen erschwert wird, ist laut Dinkelaker aber auch gar nicht so mir nichts, dir nichts möglich: "Bei der Ausweisung neuer Baugebiete werden die vorhandenen Betriebe mit ihrem genehmigten Bestand berücksichtigt."

Abstände sind nicht einheitlich zu beziffern

Unterbringen will Landwirt Rentschler vielleicht eines Tages aber auch eine Erweiterung seines Betriebs hinter dem angepeilten Baugebiet, hatte dazu eine Bauvoranfrage mit der Erweiterung um drei Fahrsilos, eines Stalles sowie einer Mistplatte gestellt. "Im Ort ist der Platz ausgereizt", sagt er und blickt über seinen Hinterhof zur im Jahr 2001 errichteten Halle. Innerorts ist also Schluss, es bleibt nur der Gang auf die grüne Wiese, wenn perspektivisch erweitert werden soll. Rentschler fürchtet jetzt, dass das Neubaugebiet ihm diese Möglichkeit im wahrsten Sinne des Wortes verbaut, da gewisse Abstände zwischen Wohnbebauung und Landwirtschaft eingehalten werden müssen.

Keine klaren Mindestabstände

Ganz so starr sei das alles aber gar nicht, gibt wiederum Dinkelaker Auskunft zu der Thematik aus dem Landratsamt: "Es gibt keine generell erforderlichen Mindestabstände." Allerdings ergänzt die Sprecherin: "Die notwendigen Abstände werden je nach Betrieb festgelegt. Ausschlaggebend ist der Viehbestand und sonstige Emissionsquellen unter Berücksichtigung von weiteren Parametern wie Windrichtung und Topografie. Im Regelfall wird hierfür ein Gutachten erstellt." Ein solches liegt bereits vor und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: "Durch die neuerlichen Planungen des landwirtschaftlichen Betriebes [...], ergeben sich unter dem Gesichtspunkt der Geruchsimmissionen keine höheren Anforderungen an die Lage von schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plangebietes."

Bestehende Bebauung ein Problem

Das Problem ist eher die bereits bestehende Bebauung im Stollengässle, die sich aktuell weiter in Richtung Nordwesten zieht, als es die neuen Häuser je tun werden und damit nahe an die vorhanden Maschinenhalle herankommen. "Von daher wäre eher die bestehende als die entstehende Bebauung ein begrenzender Faktor für eine Ansiedlung des landwirtschaftlichen Betriebs an diesem Standort", erklärt Neubulachs Bürgermeisterin Petra Schupp. Aus dem Rathaus heißt es außerdem: "Die Stadt hat bereits mehrfach ihre Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Standort und bei der Realisierung der Aussiedlung aus dem Ort zugesagt." Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Vogtsäcker" ist laut Schupp übrigens für den Januar 2023 eingeplant. Dann könnte auch die Erschließung und irgendwann die Ausschreibung der Grundstücke erfolgen. Bedarf wird wohl vorhanden sein, denn "die Nachfragen nach Bauplätzen, die uns unaufgefordert erreichen, ist nach wie vor sehr hoch."