Nur noch wenige Grundstücke im Baugebiet "Hinterm Kirchle III" sind noch nicht bebaut. 2019 wurde der Bebauungsplan in einem Schnellverfahren geändert. Jetzt wurde er noch einmal grundlegend überarbeitet. Foto: Lutz Rademacher

Der Ortschaftsrat Waldhausen befürwortet trotz einiger Kritik mehrheitlich die Änderung des Bebauungsplans "Hinterm Kirchle III".

Bräunlingen-Waldhausen – Es war eine ungewohnte Rolle für Waldhausens Ortsvorsteher Horst Kritzer: Als Pächter einer Wiese erklärte er sich beim Tagesordnungspunkt "Änderung des Bebauungsplans ›Hinterm Kirchle III‹" für befangen und nahm bei der Ortschaftsratssitzung unter den Zuhörern Platz.

Neue städtebauliche Zielsetzungen aufgenommen

Der Bebauungsplan war im Juli 2006 als Satzung beschlossen worden, um Waldhausens Bedarf an Wohnbaugrundstücken zu decken. Im Mai 2019 entschied der Gemeinderat, den Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren zu ändern. Die Straßenführung wurde angepasst, und ein Grundstück kam dazu. Öffentlich ausgelegt wurde nur der zeichnerische Teil. In den Stellungnahmen der Behörden zeigte sich dann, dass der Plan neu zu bearbeiten war. So galt es, die Bebauungsvorschriften an die geltende Rechtsprechung anzupassen und neue städtebauliche Zielsetzungen aufzunehmen.

Biotop gleicht die vorgesehenen Eingriffe in die Umwelt wieder aus

Matthias Ruppel vom gleichnamigen Planungsbüro stellte den überarbeiteten Bebauungsplan im Ortschaftsrat vor, zu dem Hildegard Körner den Grünordnungsplan verfasst hatte. Durch die in der Planung vorgesehene Pflanzung von Obstbäumen und die Erhaltung eines Biotops werden die für das Baugebiet vorgesehenen Eingriffe in die Umwelt wieder ausgeglichen. Mit vier Stimmen befürwortete der Ortschaftsrat, dass der Bebauungsplanentwurf ein zweites Mal ausgelegt wird und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Ortschaftsrätin Cornelia Köb enthielt sich, weil der 2006 geplante Spielplatz abseits der Hauptstraße gestrichen wurde. Markus Fischer vermisste die früheren Wege innerhalb der Grünflächen. Andreas Fürderer kritisierte die Neuanlage von Streuobstwiesen in Gebieten, die landwirtschaftlich genutzt werden könnten. Thomas Scherzinger fragte, wer die Flächen pflege. Matthias Blenkle berichtete, es gebe Pflegeverträge mit den Grundstückseigentümern. Planer Ruppel empfahl noch, die Festlegung der Firstrichtung aufzuheben und die vorgegebene Traufhöhe in Bezug auf Gauben zu prüfen.