Der Mötzinger Gemeinderat bringt die ersten Bauplätze im Baugebiet „Röte II“ an den Markt. Kontroverse Ansichten gab es allerdings in Detailfragen.
Wie Bürgermeister Benjamin Finis in der gut besuchten Sitzung mitteilte, machen die Erschließungsarbeiten in der „Röte II“ große Fortschritte, und das Baugebiet gewinne immer mehr an Gestalt. Da stelle sich jetzt natürlich die Frage, wie die Gemeinde ihre Grundstücke vermarktet – denn „die Erlöse tun unserem Haushalt gut“.
Im Baugebiet „Röte II“ stehen 19 kommunale Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser zur Verfügung. In einer ersten Runde sollen nun zehn Bauplätze auf Grundlage der Vergaberichtlinien für Bauplätze vermarktet werden. Die Richtlinien hatte der Gemeinderat im Mai beschlossen, und damals gleich den Quadratmeterpreis für die gemeindeeigenen Baugrundstücke auf 450 Euro festgesetzt. Die Nachfrage an diesen Bauplätzen ist groß: Gegenwärtig haben sich 93 potenzielle Bewerber, darunter 39 aus Mötzingen, auf der online zugänglichen Interessentenliste eingetragen.
Mit Blick auf die geplante Zeitschiene geht Amtsleiter Torsten Melzer davon aus, dass zehn Bewerber in diesem Jahr „einen Bauplatz unterm Weihnachtsbaum haben“. Gleichzeitig machte er die erklärte Absicht im Rathaus deutlich, den Verkauf sinnvoll zu steuern, um auch in den kommenden Jahren noch Baugrundstücke anbieten zu können. Die jetzt ins Auge gefassten Bauplätze seien bewusst so ausgewählt, dass die Bauvorhaben möglichst synchron ausgeführt werden können, wobei die Übergabe der baureifen Grundstücke im Sommer/Herbst 2026 möglich sei.
Finis machte darauf aufmerksam, dass im Frühsommer 2026 voraussichtlich die erste Charge des Baugebiets „Röte III“ an den Markt kommt, wo deutlich mehr kommunale Plätze zur Verfügung stünden. Für Interessenten, die jetzt nicht zum Zug kommen, biete sich dann eine erneute Möglichkeit, sich um einen Bauplatz zu bewerben.
Spekulanten sollen ausgebremst werden
Um spekulativen Grundstückskäufen möglichst einen Riegel vorzuschieben und für eine zeitnahe Bebauung zu sorgen, hatte die Verwaltung einige ergänzende Regelungen vorgeschlagen, die in den Kaufverträgen notariell beurkundet und grundbuchrechtlich abgesichert werden sollen. Dazu gehören eine Selbstnutzungspflicht sowie ein Veräußerungsverbot für zehn Jahre, während die Bauverpflichtung einen Baubeginn innerhalb von zwei Jahren und eine Fertigstellung innerhalb von vier Jahren nach Baureife beziehungsweise ab Datum des Kaufvertrages vorsieht. Bei Missachtung dieser Vereinbarungen werde der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt – oder es entstünden Nachzahlungsverpflichtungen.
Er habe zwar grundsätzlich Verständnis für die Überlegungen der Verwaltung, erklärte Rainer Stefanek von der Mötzinger Liste (MLi). Doch in seinen Augen ist das zehnjährige Veräußerungsverbot „weltfremd“ – und er befürchtete mit Blick auf einige Beispielszenarien, „dass wir da in Teufels Küche kommen können“. MLi-Rat Alfons Aignerstieß ins gleiche Horn und bezeichnete die Vorschläge als „noch nicht ausgereift“. Er plädierte dafür, mit Blick auf die schwierige Haushaltslage zwei Drittel der 19 Bauplätze zu verkaufen.
Veräußerungsverbot ist „gängige Praxis“
Wie Torsten Melzer erwiderte, sei diese Form des Veräußerungsverbots „landauf landab gängige Praxis“ in den Kommunen, da ansonsten Weiterverkäufe mit Gewinnerzielungsabsicht denkbar seien, die man ja mit dieser Regelung gerade vermeiden will. „Das hört sich jetzt hart an, aber es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats, wie er mit möglichen Veräußerungen umgeht“, erläuterte der Amtsleiter. Zudem betreffe eine mögliche Nachzahlungspflicht nur den Grundstückspreis, die Bebauung spiele keine Rolle.
Auf die Seite der Verwaltung stellten sich die MLi-Räte Michael Hiller und Daniel Hampel. „Ich kann da mitgehen, um Spekulationen zu vermeiden“, machte Michel Hiller deutlich, während Daniel Hampel betonte: „Wir haben uns bewusst für attraktive Preise entscheiden, und da ist die vorgeschlagene Klausel absolut richtig“.
Mehrheit folgt der Verwaltung
In der anschließenden Abstimmung folgte die große Ratsmehrheit bei zwei Gegenstimmen den Vorschlägen der Verwaltung zur Bauplatzvergabe. In der kommenden Woche sollen die zehn Bauplätze öffentlich ausgeschrieben werden. Ebenfalls mit großer Mehrheit fiel der gesonderte Beschluss, die drei kommunalen Hausgruppenplätze im Baugebiet „Röte II“ auf dem Weg eines Höchstgebots-Verfahrens auszuschreiben.
Im Rathaus geht man davon aus, dem Gemeinderat voraussichtlich im Dezember die entsprechenden Vergabeempfehlungen vorlegen zu können.