3500 Wahlberechtigte entscheiden am Sonntag in Starzach, wie es mit dem (Bau-)gebiet Mühlacker weitergeht. Investoren und Bürgerinitiative argumentieren mit unterschiedlichen Zahlen.
Was soll aus den Wiesen und Äckern hinter der Kirche in Sulzau werden? Soll dort das Baugebiet Mühlacker IV entstehen? Sollen dort Wiesen bleiben? Die Starzacher Bürgerinnen und Bürger haben am Sonntag, 8. März, beim Bürgerentscheid die Wahl. An das Ergebnis sind Verwaltung und Gemeinderat für drei Jahre gebunden. Hier ein Überblick über die Grundlagen, die Fragestellung, Positionen und Folgen des Bürgerentscheids.Worüber wird abgestimmt? Der Gemeinderat Starzach hat im Juli 2025 beschlossen, dass für ein Wohngebiet Mühlacker IV in Sulzau ein Bebauungsplan erstellt werden soll. Denn die Stuttgarter Immobilien-Investoren „Königskinder“ wollen dort Wohnhäuser bauen. Bevor gebaut werden kann, muss jedoch ein Plan erstellt werden, welche Art der Bebauung zulässig ist, wie dicht die Häuser stehen, wie groß sie sein dürfen und welche Straßen das Gebiet erschließen. Das ist Aufgabe der Gemeinde. Diesen Plan gibt es bisher nicht. Was es jedoch gibt, ist ein Entwurf der Investoren, wie das Gebiet aussehen könnte.
Was bedeutet „Ja“ oder „Nein“? Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats zum Bebauungsplan Mühlacker IV aufgehoben wird?“ Eine „Ja“-Stimme bedeutet, dass die Gemeinde keinen Bebauungsplan erstellt und die Investoren damit vorerst kein Baugebiet im Mühlacker IV entwickeln können. Eine „Nein“-Stimme bedeutet: Die Starzacher Gemeindeverwaltung setzt den Planungsweg fort und erarbeitet einen Bebauungsplan, über den dann wiederum der Gemeinderat abstimmen muss. Die Hoheit über die Ausgestaltung des Gebiets (Größe, Dichte der Bebauung) bleibt auch in diesem Fall beim Gemeinderat und liegt nicht beim Investor.
Gemeinde ist drei Jahre an Entscheid gebunden
Wie lange wirkt der Bürgerentscheid? Die Starzacher Verwaltung und der Gemeinderat sind drei Jahre lang an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden. Entscheiden die Starzacherinnen und Starzacher mehrheitlich „Ja“, darf die Verwaltung in den kommenden drei Jahren keinen Bebauungsplan Mühlacker IV erarbeiten. Wäre ein kleineres Gebiet Mühlacker IV möglich? Das ist rechtlich unklar. Laut der aktuellen Einschätzung der Gemeinde Starzach wäre eine Verkleinerung des Plangebiets nicht ausreichend, um das Bürgervotum zu umgehen und die Sperrfrist zu verkürzen.
Entwurf sieht 47 Wohneinheiten vor
Wie groß soll Mühlacker IV werden? In einem ersten Entwurf haben die Investoren der Firma Königskinder auf der rund 2 Hektar großen Fläche 1,5 Hektar Wohnbebauung, 0,46 Hektar Verkehrswege und 0,11 Hektar öffentliche Grünfläche geplant. Der Entwurf sieht 47 Wohneinheiten in Einzel- und Doppelhäusern vor. Im ersten Entwurf waren Mehrfamilienhäuser in Gebäuden mit zwei Vollgeschossen eine Option, davon ist im aktuellen Flyer der Investoren nicht mehr die Rede.
Wieviele Einwohner hätte Mühlacker IV? Da gehen die Schätzungen oder Berechnungen weit auseinander. Im Regionalplan werden für „Kleinzentren“ rund 55 Einwohner pro Hektar bebauter Fläche gewünscht. Statistisch liegt der Wert in Baden-Württemberg unter 2 Einwohnern pro Wohneinheit. Königskinder rechnet angesichts der Größe der Gebäude mit rund 100 bis 120 Bürgern, wenn alle Flächen bebaut sind. Die Initiative Mühlacker IV, die das Bürgerbegehren eingereicht hat, spricht von „voraussichtlich 150 bis 200 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern“, also vier Personen pro Wohnung oder Haus, und einem „Zuwachs von bis zu zwei Dritteln der bisherigen Bevölkerung“. Aktuell hat Sulzau 325 Einwohner.
Wer trägt die Kosten des neuen Baugebiets? Die Erschließungskosten trägt der Investor Königskinder und nicht die Gemeinde. Die Initiative Mühlacker IV warnt vor „indirekten Kosten“ und befürchtet unter anderem, dass Investitionen in die Abwasser-Infrastruktur notwendig werden könnten. Das hat Bürgermeister Thomas Noé zurückgewiesen: Die Befürchtungen stammten aus der Zeit der Erschließung von Mühlacker III. Die Kanalisation verlaufe mittlerweile aber anders, ein Teil des Abwassers werde umgeleitet. Sollte sich bei der Planung für Mühlacker IV etwas anderes herausstellen, so Noé, müsse das mit dem Investor im Erschließungsvertrag geregelt werden. Die Investoren müssten dann den überwiegenden Teil der Kosten übernehmen.
Ab 16 Jahren darf abgestimmt werden
Wer darf abstimmen? Wahlberechtigt sind alle Starzacher (also nicht nur die Sulzauer) ab 16 Jahren. Abstimmen dürfen (im Gegensatz zur Landtagswahl) auch EU-Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in Starzach leben. Letzteres gilt auch für deutsche Staatsbürger.
Was hat es mit dem Quorum auf sich? Damit ein Bürgerentscheid überhaupt gilt, muss die Gewinnerseite von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Da es für den Bürgerentscheid rund 3520 Wahlberechtigte in Starzach gibt, muss die Mehrheitsposition mindestens 700 Stimmen erhalten. Ansonsten ist der Bürgerentscheid nichtig und der Beschluss des Gemeinderats, den Bebauungsplan aufzustellen, bleibt bestehen.
Wann ist der Bürgerentscheid ausgezählt? Am Sonntagabend wird in Starzach zuerst die Landtagswahl ausgezählt, dann der Bürgerentscheid. Der Gemeindewahlausschuss tagt um 21 Uhr im Bürgerhaus neben dem Bierlinger Rathaus. Das Ergebnis des Bürgerentscheids wird anschließend im Bürgerhaus verkündet. Vertreter der Bürgerinitiative haben angekündigt, dass sie am Wahlabend ebenfalls im Bürgerhaus sein werden.
Pro und Contra-Argumente im Bericht des Bürgerforums
Eine ausführliche Würdigung
aller Argumente findet sich im Bericht des Bürgerforums. Das Diskussionsforum, moderiert von einer Landesagentur, setzte sich aus 32 Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die aus 1400 Bürgerinnen und Bürgern nach dem Losverfahren ausgewählt wurden.
Berücksichtigt wurden
Alter, Geschlecht, Bildungsstand und Ortsteilzugehörigkeit. Der Bericht geht unter anderem auf Themen wie Kosten, Infrastruktur, langfristige Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit ein. Der 34-seitige Textteil wird durch viele Grafiken flankiert.