Die Firma Köhler will erweitern – doch dafür braucht es einen Bebauungsplan. Bei diesem ist die Stadt nun wieder einen Schritt weiter gekommen. Foto: Menzler

Im Sulzer Baugebiet geht es voran. Der nächste Schritt für das Gebiet „Untersulzer Brühl“ ist getan. Denn nach Offenlage des Entwurfs wurden im Gemeinderat nun Anregungen bezüglich Flächennutzung und Bebauung abgewogen und entsprechend in den Plänen angepasst.

Schon seit Längerem will das Wildberger Unternehmen Köhler wachsen. Allerdings fehlen dazu die nötigen Flächen am aktuellen Standort. Also ging die Planung für ein neues Baugebiet los.

 

Und das am aktuellen Standort, denn ein Umzug wäre für das Unternehmen in den kommenden Jahren wirtschaftlich nicht möglich – beziehungsweise würde sogar den Betriebsbestand gefährden –, heißt es in der Sitzungsvorlage der jüngsten Gemeinderatssitzung. Abgesehen davon würde es wohl auch an alternativen Standortoptionen fehlen.

Aber ein Baugebiet benötigt bekannterweise einiges an Zeit: 2021 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen und Ende 2022 dann vom Wildberger Gremium einem Vorentwurf zugestimmt. Ende Oktober vergangenen Jahres beschloss der Gemeinderat die Offenlage des Entwurfs und in seiner jüngsten Sitzung wurden Änderungswünsche vorgestellt.

Agenbach im Blick

Neben Gewerbefläche für das Sulzer Unternehmen im hinteren Bereich des Gebiets bleibt der vordere Bereich Mischgebiet. Zudem gibt es im nordöstlichen Bereich eine Erweiterung der Schuppenanlage. Diese gelten unter anderem als Ersatz für die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, die durch die Erweiterung wegfallen.

Einem dieser Änderungswünsche wolle man nicht in Gänze Folge leisten: dem naturnahen Ausbau des Agenbachs, der durch das Baugebiet fließt. Denn während im hinteren Teil des Gebiet – vor allem auf der westlichen Seite des Bachs – ein fünf Meter breiter Randstreifen wieder hergestellt wird, um das Biotop zu schützen, sei das „am Eingang gar nicht möglich“, erläuterte Stadtplaner Thomas Sippel dem Gremium. Städtebaulich passe das demnach auch aus Sicht der Verwaltung.

Verschmutzung verhindern

Auch aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein. Darin ging es vor allem um Lärmimmissionen und die Berücksichtigung der direkten Nachbarn. Für den Bebauungsplan an sich gebe es „keine wirkliche Änderung“, betont Sippel.

Allerdings gab es einen Punkt, der besondere Beachtung fand: Denn in der Stellungnahme wurde auch auf den Schutz des Agenbachs hingewiesen. Denn aktuell gebe es demnach einen Abfluss von Lackresten und ähnlichem, wenn auf dem Gelände mit einem Dampfstrahler Geräte und Fahrzeuge gereinigt werden. Hierfür sei in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans allerdings eine Vorgabe enthalten, die dies in Zukunft verhindert.

Bauanträge möglich

Kleine Änderungen und Hinweise wurden abgewogen und dem Plan hinzugefügt. Und nachdem das Gremium die Änderungen im Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan einstimmig beschlossen haben, könnte das Unternehmen nun einen Bauantrag stellen. Durch das parallele Verfahren von Bauleitplanung und Bauantrag könne Zeit eingespart werden.

„Das ist wirklich ein Bebauungsplan, der es in sich hat“, unterstreicht Rolf Dittus, Ortsvorsteher von Sulz. Die Beteiligten müssten nun aber auch Taten folgen lassen und die Vorgaben umsetzen. „Aber der Firma Köhler können wir da vertrauen“, betont er.