Für das Gebiet Höfleberg in Schonach ist der ein aktualisierter Bebauungsplan in Arbeit. (Archivfoto) Foto: Christel Börsig-Kienzler

Bereits vor zwei Jahren war das Gebiet Höfleberg auf den Weg gebracht worden. Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gehört, mehrere Stellungnahmen gingen ein. Jetzt wurde der Plan grundlegend überarbeitet.

Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung über die Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Zustimmung zum Entwurf und den örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf den Bebauungsplan Höfleberg zu entscheiden.

 

In der Sitzung vom 28. März 2023 hatte der Gemeinderat dem Bebauungsplan und den gleichzeitig aufgestellten Bauvorschriften zugestimmt. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gehört, mehrere Stellungnahmen gingen ein. Gemeinsam mit der Kommunalentwicklung KE beschloss man daraufhin, den Bebauungsplan nochmals grundlegend zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen.

Helga Lambart zugeschaltet

Helga Lambart von der KE war der Gemeinderatssitzung am Dienstag per Videokonferenz zugeschaltet und erläuterte dem Gremium die wesentlichen Einsprüche und die Argumentationen seitens der Gemeinde darauf sowie die wesentlichen Änderungen im neuen Bebauungsplan.

Unter anderem ging es dabei um die Biotop-Bewässerung und die Befürchtung künftiger Schäden durch Wassereintritt bei den nördlich angrenzenden Bestandsgebäuden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Schonach im Schadensfalle in Regress genommen werden würde. Außerdem wurden der Wohnflächenbedarf sowie die geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Frage gestellt. Das Landratsamt wies darauf hin, dass die Straßenbreite und der Wendehammer für ein dreiachsiges Müllfahrzeug ausgelegt sein müsse. Auch das Amt für Landwirtschaft äußerte sich, ebenso die Telekom, EGT, Aqua-Villa und der Landesnaturschutzbund.

Forst und Naturschutz

Aufgrund der Stellungnahmen fanden dann umfangreiche Abstimmungen zu den erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen statt. Vor allem ging es darum, für die Maßnahmen im Wald eine Konzeption zu finden, die die forstwirtschaftlichen Interessen und naturschutzfachlichen Anforderungen berücksichtig. Diese konnten im Herbst 2024 abschließend festgelegt werden und zwar in Form von Einbringung von Laubbäumen in den Standortwald mit Fichtenbestand. Auch die Inhalte des Bebauungsplanes wurden nochmals auf den Prüfstand gestellt und nach aktueller Rechtsprechung betrachtet. So wurde unter anderem auf konkrete Bezugshöhen statt auf Straßenachsen verwiesen und Einschränkungen zu regenerativen Energien gestrichen. Die Breite der Baustreifen wurde von 15 auf 14 Meter und die zulässige Dachneigung von 30 bis 45 Grad auf 30 bis 40 Grad reduziert. Außerdem sollen auf Teilgebietsflächen mit zusätzlich eingeführten Wandhöhen und der Reglementierung von Dachaufbauten das talseitige Erscheinungsbild der Gebäudehöhen auf ein städtebaulich verträgliches Maß begrenzt werden. Und schließlich wurde die externen Kompensationsmaßnahmen ausgearbeitet und die Maßnahmen zur Abwasser- und Niederschlagswasser-Beseitigung konkretisiert.

Nun ist die erneute Offenlegung des überarbeiteten Bebauungsplanes in der Zeit vom 17. Februar bis 19. März vorgesehen, der Satzungsbeschluss soll am 8.April erfolgen. Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen geschlossen zu.

Sorgen der Bürger

Aus den Reihen der Besucher kam die Frage, wie eine Beweissicherung bezüglich eventuellen Wassereinbruchs in die Bebauung unterhalb des neu geplanten Baugebiets am Höfleberg vonstattengehen soll und wer im Schadensfall in Regress genommen werden kann.

Fotos zur Sicherheit

Bürgermeister Jörg Frey erklärte, dass man bei den Bürgern, die Befürchtungen hegen, es könne in ihr Gebäude Wasser eintreten, gerne die Häuser in Augenschein nehmen und Bilder machen werde, so dass man später feststellen könne, ob tatsächlich aufgrund des Baugebiets Wasser eintritt. „Das dient zur Sicherheit beider Parteien“, sagte Frey. Wer dann in Regress genommen werde, liege am eventuell Geschädigten. Insgesamt aber sei er sich sicher, dass dieser Fall nicht eintreten werde.