Im Anschluss an die bereits bestehende Bebauung „Sommerberg“ sollen weitere Bauplätze entstehen, vorwiegend für junge Familien. Foto: Hans-Jürgen Kommert

Der Bebauungsplan „Sommerberg II“ beschäftigte erneut die Gemeinderäte in Schönwald. Durch ein Gerichtsurteil musste für den Bebauungsplan eine erneute Offenlage durchgeführt werden.

Wieder einmal stand das Baugebiet „Sommerberg II“ auf der Tagesordnung – und diesmal sollte es voraussichtlich letztmalig der Fall sein – der Satzungsbeschluss sollte gefasst werden.

 

Die umfangreichen Unterlagen waren bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen, zahlreiche Anlagen neben den Satzungen, wie Planzeichnungen, Bebauungsvorschriften, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, ein Biotopausnahmeantrag sowie die beiden Abwägungstabellen aus den Offenlagen mussten begutachtet werden.

Entstanden war die Situation dadurch, dass der BUND geklagt hatte gegen das „Entschleunigungsgesetz“ mit dem Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs – dies sei nicht EU-konform, da es angeblich den Kommunen ermöglicht habe, ökologisch wertvolle Flächen am Siedlungsrand wie beispielsweise Streuobstwiesen in einem beschleunigten Verfahren ohne jede Umweltprüfung zu bebauen.

Bebauungsplan innerhalb der Frist gerügt

Wiewohl die Gemeinde bereits im Vorfeld dennoch eine solche durchführen ließ, fiel das Urteil kurz vor Inkrafttreten des Bebauungsplans, nämlich neun Tage vor Ende der Jahresfrist, mithin wurde der Bebauungsplan innerhalb der Frist gerügt. Dadurch musste die Gemeinde in ein so genanntes Heilendes Verfahren eintreten, was nichts anderes bedeutete, als in die zweite Stufe des „alten“ zweistufigen Verfahrens einzutreten. Bei der erneuten Offenlage wurde nun auch ein Manko beseitigt – die ökologisch wertvolle FFH-Mähwiese erfährt vollständigen Ersatz in unmittelbarer Nähe, am Winterberg, die Ausgleichsfläche ist mit fast zwei Hektar sogar deutlich größer.

Der Rat wog die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beriet über die vorgebrachten Stellungnahmen. Das Gremium beschloss einhellig den Bebauungsplan „Sommerberg II“ inklusive der örtlichen Bauvorschriften jeweils als eigenständige Satzungen.