Im Bereich der Altbulacher Straße soll Wohnbebauung entstehen. Foto: Fritsch

Zwischen Schillerstraße und Altbulacher Straße in Neubulach entsteht ein kleines Baugebiet, benannt nach letzterer. Der Bebauungsplan dafür ist inzwischen beschlossene Sache. Und: Im Gegensatz zu so manch anderem Vorhaben ging das Prozedere verhältnismäßig schnell über die Bühne.

Neubulach - Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist kein leichtes Unterfangen. Viele Schritte, wie beispielsweise die Ausarbeitung des Planentwurfs, die Anfertigung von Gutachten, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Satzungsbeschluss müssen nacheinander abgearbeitet werden, bis der Bebauungsplan schließlich in Kraft treten kann. Jeder dieser Verfahrensschritte wiederum birgt das Risiko, dass etwas dazwischenkommt, was das Prozedere verzögern kann.

Ein Beispiel, wie es trotz der Formalitäten und der Bürokratie im besten Fall laufen kann, bot jüngst die Neubulacher Stadtverwaltung. Bürgermeisterin Petra Schupp präsentierte dem Gemeinderat eine fertige Planung samt der Ergebnisse der Offenlegung. Mit dem Ergebnis: Der Bebauungsplan Altbulacher Straße ist "wundersamerweise durchgerutscht", wie sie meinte – und wurde prompt einstimmig als Satzung beschlossen. Auf dem Areal, das in zwei Baufenster geteilt ist, können dem Bebauungsplan zufolge unterschiedliche Haustypen entstehen. "Möglich ist die Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern", erläutert Schupp. Weil eben diese verschiedenen Bebauungsformen möglich sind, legt sich die Bürgermeisterin auch nicht auf eine Anzahl an Wohnungen oder Häusern fest, die in den neuen Baugebiet entstehen werden. Je nachdem, eben, für was sich die Bauherren entscheiden.

Keine feste Anzahl

Das zweite Baufenster, mit 2500 Quadratmetern etwas größer als das erste, gehört der Stadt Neubulach. "Diese Bauplätze werden dann über die Stadt verkauft", so Schupp.

Aus der Öffentlichkeit habe es zu dem geplanten Baugebiet keine Stellungnahmen gegeben, meinte die Rathauschefin in der Sitzung. Von den Behörden indes gab es die ein oder andere. Beispielsweise vom Landratsamt betreffend den Schutz des Gebietes vor Wasser, unter anderem bei Starkregenereignissen. Dafür werde, erläuterte Schupp, ein Randgraben angelegt. Ein anderer Hinweis bezog sich auf die Vogelnistkästen, die für die Bebauung umgesiedelt werden müssen.

Das, so die Forderung des Landratsamtes, dürfe aber nur im Zeitraum zwischen September und Oktober – also außerhalb der Nistzeit – geschehen. Die Verwaltung passe ihre Pläne dementsprechend an, versprach Schupp.

Reibungslos verlaufen

Einige Ergänzungen habe man aufgenommen, fasste sie zusammen. Andere Hinweise habe man lediglich zur Kenntnis genommen. "Ein kleines bisschen Formalismus", nennt Schupp das. "Aber das kennen wir ja schon."

Insgesamt zeigte sich die Bürgermeisterin aber in höchstem Maße zufrieden damit, wie schnell der Bebauungsplan mit allem drum und dran beschlossen werden konnte. Es sei reibungslos verlaufen, staunte sie. Auch wenn es sich um kein großes Verfahren gehandelt habe, durchaus erwähnenswert. "Das werden wir in guter Erinnerung behalten."

Nun, da der Bebauungsplan beschlossen wurde, steht zunächst noch der Kauf einer kleinen Teilfläche vom Landkreis Calw an, "in der aktuell der offene Graben für die Straßenentwässerung verläuft", sagt die Bürgermeisterin auf Nachfrage unserer Redaktion. "Der Kauf muss zunächst noch rechtlich abgewickelt werden. Dann können die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden und mit dem Bau voraussichtlich im nächsten Frühjahr begonnen werden."