Mitten im Dornhaner Teilort soll ein kleines Wohngebiet entstehen. „Zu massiv“, meinen Kritiker. Der Gemeinderat beschließt für die Realisierung.
Vor dem Satzungsbeschluss hatte sich das Gremium in seiner jüngsten Sitzung mit den eingegangenen Stellungnahmen zu diesem innerörtlichen Baugebiet befasst. Dabei handelt es sich um eine Fläche von einem Hektar im Innenbereich, auf der acht Wohnbaugrundstücke entstehen können.
Der Gemeinderat hatte bereits 2023 entschieden, einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzustellen, und zwar wegen eines „kritischen Bauvorhabens“, wie Bürgermeister Markus Huber anmerkte. Mit den Anwohnern seien inzwischen viele Gespräche geführt, auch Anpassungen vorgenommen worden.
Außerdem habe die Stadt eine Veränderungssperre erlassen, weil, so Huber, „wir das Planungsrecht übernehmen wollen. Es geht um Nachverdichtung im Innenbereich.“ Der Gesetzgeber halte die Kommunen an, die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung voranzubringen.
Architektur ist nicht vorgegeben
Während von den Behörden so gut wie keine Bedenken vorgebracht worden waren, hatten einige Bürger kritische Anmerkungen. Einer sprach von fehlender architektonischer Ästhetik und Bausünde, unter anderem, was die Bauhöhe betrifft. „Wir geben Maßstäbe vor, machen aber keine Architektur“, belehrte Stadtplaner Andre Leopold.
Darüber hinaus bräuchten die Baufenster nicht ausgenutzt werden, dürften aber auch nicht überschritten werden. Die Staffelung in eine zwei- und dreigeschossige Bauweise sei für den Gemeinderat eine gebietsverträgliche Lösung, die gleichermaßen die nachbarrechtlichen Belange berücksichtige und Flächen spare. Diese Entscheidung obliege dem Gemeinderat im Rahmen seiner Planungshoheit. Eine dreigeschossige Bebauung sei nicht gebietsfremd.
Verkehrsbelastung befürchtet
Weitere Bürger monierten ebenfalls die „Mächtigkeit der Mehrfamilienhäuser“ und negative Auswirkungen für das Dorfbild. Eine Bürgergemeinschaft stellte in Frage, ob der Gartenweg der künftigen Verkehrsbelastung standhält. Es fehle ein Verkehrsgutachten. Leopold rechnete vor, dass pro Tag 150 Fahrten zu erwarten sind, dies bei einer Spitzenlast von 20 bis 25 Fahrten morgens und abends. „Da kann kein Stau oder eine Verkehrsgefährdung entstehen“, ist er überzeugt. Zudem sei Begegnungsverkehr möglich: „Da braucht es kein Verkehrsgutachten“, wies er den Vorwand zurück.
Jochen Roth, Ortsvorsteher in Marschalkenzimmern, teilte mit, dass der Ortschaftsrat dem Bebauungsplan zugestimmt habe. „Wir vertrauen, dass die Verwaltung eine sinnvolle Lösung findet“, fügte er hinzu. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan Gartenweg im beschleunigten Verfahren als Satzung und stimmte auch den örtlichen Bauvorschriften zu.
Außerdem unterschrieb Bürgermeister Huber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Rottweil über externe artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die mit dem Bebauungsplanverfahren notwendig werden.