Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats Meßstetten zum Bebauungsplanentwurf „Grund/Hülbenwiesen“ in Hartheim ist das Ziel, den Stadtteil abzurunden und Bauplätze zu schaffen, in greifbare Nähe gerückt. 20 Jahre hat es gedauert.
Mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss vom Juli 2021 hatte der Gemeinderat Meßstetten das Bebauungsplanverfahren „Grund/Hülbenwiesen“ – mit dem veränderten Geltungsbereich – ein zweites Mal förmlich eingeleitet.
Von 2022 bis zur Vorlage der Gemeinderatssitzung am Freitag, die einen genehmigungsfähigen Bebauungsplan darstellt, waren viele intensiven Abstimmungsgespräche nötig. Inzwischen, so Bürgermeister Frank Schroft, werden keine Einwände mehr von den Behörden erwartet, und er betonte: „Ohne Unterstützung des Regierungspräsidiums wäre das nicht machbar gewesen.“
Nun hat der Gemeinderat Nägel mit Köpfen gemacht und einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Grund/Hülbenwiesen“ auf Gemarkung Hartheim sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Das Gebiet erweitert den Stadtteil Richtung Süden und rundet ihn ab.
Das Plangebiet in der Größe von 5,93 Hektar grenzt an den bestehenden Siedlungsrand entlang der Erlen- und Grundstraße und liegt zwischen der Landstraße nach Heinstetten und der Kreisstraße Richtung Nusplingen und Heidenstadt. Erschlossen wird das Plangebiet über die Grundstraße – mit einer Ausnahme: Ein Grundstück wird von der Erlenstraße aus erreichbar sein.
Weil das Gebiet im Westen an die Kreisstraße 7149 über eine Linksabbiegerspur angebunden wird, muss die Fahrbahn aufgeweitet werden. Für Fußgänger wird das Gebiet im Norden über die Erlenstraße und im Süden sowie im Südosten über bereits vorhandene Wirtschaftswege erreichbar sein – und der Zugang zur freien Landschaft gewährleistet. Der landwirtschaftliche Verkehr behält seine Zufahrt von der Grundstraße nach Süden auf den dortigen Feldweg.
3880 Quadratmeter für Mehrfamilienhäuser
Insgesamt 64 Baugrundstücke für freistehende Einfamilien- respektive Doppelhäuser sind geplant. Die Grundstücksgrößen liegen je nach Zuschnitt und Lage zwischen 500 und 700 Quadratmetern.
Im Osten ist ein Baufeld mit 3880 Quadratmetern Größe für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Entlang der Kreisstraße in Richtung Heidenstadt wird ein Lärmschutzwall mit mindestens 2,5 Metern Höhe angelegt. In Richtung Heinstetten soll eine Lärmschutzwand mit zwei Metern Höhe vor Verkehrslärm und Schadstoffbelästigung schützen. Damit wird dem Lärmschutzgutachten Rechnung getragen.
Die Bäume der Streuobstwiese können nicht alle erhalten werden, und auch eine geschützte „Magere Flachland-Mähwiese“ muss dem Bauvorhaben weichen. Dafür sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Die Erschließung des neuen Baugebiets ist mit erheblichen Kosten für die Stadt Meßstetten verbunden. Unter dem Strich wird mit 5,8 Millionen Euro gerechnet. Erschlossen wird das Gebiet in zwei Bauabschnitten.
Der Bebauungsplan wird jetzt für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgelegt.
482 Seiten stecken inzwischen in der Akte
Sichtlich erleichtert war der Hartheimer Ortsvorsteher Bodo Schüssler (CDU) und verwies auf das inzwischen 482 Seiten umfassende Aktenmaterial. Jetzt sei man endlich auf der Ziellinie und könne den ortsansässigen Bewohnern und deren Familien eine sichere Perspektive geben.
Matthias Schwarz, Fraktionschef der Freien Wählervereinigung, prophezeite den neuen Bauherren einen „Platz an der Sonne“. Sehr überrascht war freilich seine Fraktionskollegin Karin Tiefenbach: Als Neuling im Gremium wunderte sie sich, wie lange sich dieser Entscheidungsprozess hingezogen habe und welche Hürden es dabei zu nehmen galt.
Was hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung verändert?
Erdmassen:
Rund 13 000 Kubikmeter Erdaushub werden anfallen, wenn das Baugebiet Grund/Hülbenwiesen erschlossen wird. Der Aushub wird verwendet, um den Erdwall zum Zweck des Lärmschutzes zu errichten, für den Straßenbau und zur Wiederverfüllung. Voraussichtlich kann der gesamte Aushub wiederverwendet und muss nicht abtransportiert werden.
Linksabbiegerspur:
Wie die Anbindung an die Kreisstraße 7149 gestaltet war, hat dem Verkehrsamt beim ersten Bebauungsplanentwurf nicht gefallen – er lag zu nah an der Einmündung zur Kreisstraße 7148. Deshalb haben die Planer die Einmündung an die K 7149 Richtung Süden verlegt. so dass die beiden Knotenpunkte nun 110 Meter voneinander entfernt liegen. Damit würden Abbiegevorgänge deutlicher erkennbar und die Verkehrssituation sicherer, wie in der Sitzungsvorlage deutlich wird.
Straßen:
Die Flexibilität der Planer bei der Gestaltung und Materialwahl bleibt durch die einheitliche Festsetzung als öffentliche Verkehrsflächen erhalten bis zum Bau. Die Straßen werden 6,5 Meter und dort, wo ein Gehweg hinzukommt, 7,8 Meter breit. Für Wohnwege ist eine Breite von 4,5 Metern vorgesehen, für Fuß- und Radwegverbindungen eine Breite von drei Metern. Die Anbindung des Wirtschaftsweges an den Feldweg wird 3,5 Meter breit.
Trafostation:
Die Umspannstation Rathaus soll mittelfristig abgebaut werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Netze BW verkabelt die 20-kV-Freileitung zwischen der Umspannstation und dem Abzweig Wolfenhof. Im Neubaugebiet erreichtet sie eine weitere Umspannstation.
Umwelt:
Der Eingriff in die Natur wird ausgeglichen und sogar überkompensiert, etwa durch die Ausweisung von Waldrefugien.