Wegen der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen weist die Gemeinde das Gebiet „Steigäcker II“ aus.
Nach dem jüngst im Gemeinderat gefassten Aufstellungsbeschluss steht das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans für das geplante Neubaugebiet „Steigäcker II“ in Fischbach noch ganz am Anfang. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.