Im Gemeinderat Altensteig war das Bebauungsfenster Bahnhof Ost Thema. Lärm, Artenschutz und die denkmalgeschützte Nummer 77 standen im Fokus.
Das Gebiet zwischen Gartenstraße, Bahnhofstraße und Hohenbergstraße soll nachverdichtet werden. Mit dem Bebauungsplan soll vor allem Geschosswohnungsbau auf den unbebauten Grundstücken möglich werden, nachdem es im ursprünglichen Bebauungsplan von 1987 vor allem darum ging, möglichst viele Freiflächen zu schaffen.
Niederwald-Wirtschaft gegen Abstandsproblem
Ende 2023 wurde der Entwurf vom Gemeinderat beschlossen. Nun haben verschiedene Stellen ihre Stellungnahmen dazu abgegeben, die nun im Gemeinderat besprochen wurden.
Eine Schwierigkeit sei, dass in der Nähe städtische Waldflächen stünden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zum Baufenster nicht einhalten, erläuterte Bauamtsleiterin Nadine Hentschel.
Deshalb wurde vereinbart, dort ausschließlich Niederwald-Bewirtschaftung zu betreiben, sodass es keine Gefahr durch fallende Bäume geben kann. „Dann haben wir auch keine Probleme mehr mit dem Waldabstand“, erklärte sie in der Sitzung.
Eine weitere Frage war die Lärmbelastung. Zum einen dadurch, dass es in der Gegend auch Industrie gibt; andererseits ist sie auch durch den Verkehr mit Lärm belastet. Die Lärmgrenzen für „urbane Gebiete“, die dort gelten, werden allerdings nicht überschritten, erläuterte die Bauamtsleiterin. An der Ostseite wurde die Baugrenze zurückgenommen, um die Immissionswerte einzuhalten.
Stadtrat Tobias Schmid (CDU) lobte: „Ich finde es gut, dass wir das Lärmgutachten nochmal gemacht haben.“ Da es an dieser Stelle Gewerbe gebe, würde das Konflikte vermeiden, falls Wohnraum entstehe.
Das Landratsamt hatte in einer Stellungnahme angeregt, dass bei Bauten und ihrer Lage Solaranlagen möglich sein sollte. Da konnte Hentschel auf die „gute Südausrichtung“ durch die Hanglage hinweisen, was für Photovoltaik-Anlagen vorteilhaft ist.
Südausrichtung vorteilhaft für Solarenergie
Auch sollen nach Willen des Landratsamts nur heimische Pflanzen an dieser Stelle gesetzt werden. Vorab gab es ein Artenschutzgutachten für das Gebiet. Hierfür seien Pflanzbindungen festgelegt worden, heißt es schon in der Vorlage zur Sitzung, also Vorgaben, welche Pflanzen eingesetzt werden dürfen. Nicht erlaubt sind etwa Thuja und Kirschlorbeer. Sollten Gebäude abgerissen werden, müsse der Artenschutz erneut betrachtet werden, erklärte Hentschel. „Aber das ist das übliche Vorgehen.“
Das Denkmalamt hatte angemerkt, dass im Bebauungsplan auch die Bahnhofstraße 77 mit erfasst ist – ein denkmalgeschütztes Gebäude. Das könnte einen Abriss möglich machen, war die Sorge, wenn die beiden Gebäude im Plangebiet bleiben. Für die Nummer 77 wurde das Baufenster auf Betreiben des Denkmalamts an die Bestandsbebauung angepasst. Bei Baugenehmigungsverfahren muss das Denkmalamt mit einbezogen werden.
Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat erneut mehrheitlich angenommen. Drei Gegenstimmen kamen von der AfD.