Nach rund zehn Jahren soll das Baugebiet „Hinter der Kirche“ nun auf den Weg gebracht werden.
Lange war unklar, ob das Verfahren in Hochmössingen überhaupt fortgesetzt werden kann, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b gegen Europarecht verstoßen.