Die Drohnenaufnahme zeigt den Stau auf der Autobahn am Donnerstagmorgen. Foto: Heidepriem

Riesige Diskussionen im Netz, unter Landwirten und Autofahrern: War die Fahrt der Traktoren auf der A81 ab Rottweil am Dienstagmorgen tatsächlich genehmigt? Das Landratsamt bezieht auf unsere Nachfrage Stellung.

In Whatsapp-Gruppen und auf Sozialen Plattformen war bei den teilnehmenden Landwirten verbreitet worden, dass die Fahrt zum Protest nach Stuttgart ab dem Treffpunkt in Rottweil auf der A81 fortgeführt werden könne. Die Polizei habe 500 Fahrzeuge genehmigt.

 

Die Polizei dementiert dies und zeigte sich am Dienstagmorgen überrascht, wie viele Fahrzeuge plötzlich auf die Autobahn ausgeschert seien. Dies habe man aufgrund der Masse entgegen der Planungen der Polizei nicht verhindern können.

Ordnungsamt erlässt Regeln

Und was sagt das Landratsamt Rottweil zur Genehmigung der Fahrt? Sprecherin Andrea Schmider schickt am Dienstagmittag auf unsere Nachfrage zunächst eine Info zum Wort„Genehmigung“ voraus: „ Prinzipiell ist es so, dass ein solcher Fahrzeugkonvoi von uns nicht genehmigt werden muss. Er wird von den Veranstaltern im Vorfeld angemeldet und unser Ordnungsamt erlässt dann bestimmte Auflagen, um sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.“ Diese sogenannte „Auflagenverfügung“ werde den Veranstaltern zugeschickt, so dass diese die Auflagen, unter denen die Versammlung stattfinden kann, an die Teilnehmer kommunizieren können.

Die Auflagen im Wortlaut

Und zum konkreten Fall sagt sie klar: „Im Falle der heutigen Proteste war eine dieser Auflagen der genaue Verlauf der Strecke, die die Traktoren bis Stuttgart nehmen dürfen, sowie das Verbot, die Autobahn zu nutzen.“ Wörtlich heißt es dazu laut der Landratsamtssprecherin in der Verfügung an den Veranstalter: „Streckenverlauf: K 5540 folgen, B 462 Richtung Hochwald, Hochwaldstraße Richtung Villingendorf, dann der L 424 (ehemals B 14) Richtung Stuttgart folgen. ... Kraftfahrstraßen und Autobahnen dürfen nicht benutzt werden, bei mehreren Fahrspuren ist der rechte Fahrstreifen zu benutzen. Gegenverkehr und gleich gerichteter Verkehr auf mehrspurigen Straßen darf nicht behindert werden. Anweisungen der Polizei sind Folge zu leisten.“

Woher kommt die Info?

Ein klares Verbot der Autobahnnutzung also. Woher diese Information also kommt, kann bislang noch nicht verifiziert werden. Mancher vermutet, dass sich der Informationsgehalt durch vielfaches Weiterleiten und Weitersagen – eventuell auch mündlich – verselbstständig hat.

Die Landratsamtssprecherin sagt: „Woher die Irritationen kommen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“ Zu weiteren Unklarheiten im morgendlichen Geschehen werden wir noch berichten.