Ein Wolfsschutzzaun scheitert an „fadenscheinigen“ Fragen. Patrick Bossert zieht weitreichende Konsequenzen.
Es könnte eigentlich ganz einfach sein: Im vergangenen Jahr hatte Landwirt Patrick Bossert von den Föhrenhöfen bereits einen Wolfsschutzzaun für Rinder auf einer ihm gehörenden Fläche gebaut. Es verwundert also kaum, dass sich Patrick Bossert freute, als der Zaun damals schnell genehmigt wurde und er bauen durfte.
Der Wolf gewinnt nun wieder an Brisanz, schließlich wurde in der Region zuletzt mehrfach ein Wolf gesichtet. Auch ein Kalb wurde dabei gerissen und im Raum Geisingen zweimal Damwild. Deshalb will Bossert nun eine weitere Weide einzäunen. Doch diese gehört ihm nicht. „Ich habe sie nur gepachtet“, erklärt er. „Und für das Vorhaben muss der Eigentümer den Vorgang bestätigen.“ Der Eigentümer ist in diesem Fall die Stadt Donaueschingen.
„Im Gespräch sagte man mir auch mündlich zu, dass es dabei keine Probleme geben sollte“, berichtet der Landwirtschaftsmeister, der betont, dass der Austausch mit dem Donaueschinger Rathaus von ihm wie seinen Kollegen sehr wertschätzend bewertet werde. Das Problem aus seiner Sicht: Das Umweltbüro des Gemeindeverwaltungsverbands schickt Bossert einen Fragenkatalog. Die Fragen ärgern den Besitzer der Fohrenhöfe: „Das Umweltbüro wollte wissen, wie und in welcher Intensität die Fläche bewirtschaftet werden soll und ob nicht auch ein mobiler Zaun genüge.“ Der Landwirt ist darüber aufgebracht: „Das sind fadenscheinige Fragen. Die Fläche ist nur für die Rinderhaltung interessant. Ansonsten ist sie irrelevant.“
„Müssen wir immer alles hinterfragen?“
Das liege daran, dass sie ungeschickt zum Mähen und schlecht erreichbar sei. „Müssen wir immer alles hinterfragen?“, ärgert sich der Donaueschinger. „Das Umweltbüro weiß doch, was Biodiversität ist und welchen Nutzen eine solche Weide hat.“ Der Ball liegt nun bei der Stadt, die das Formular jetzt weiter beantworten und dem Antrag stattgeben muss.
Auf Nachfrage sagte Gerhard Bronner, Leiter des Umweltbüros, er könne die Kritik des Donaueschinger Landwirts nicht nachvollziehen. So seien die Antworten unter anderem erforderlich, um beurteilen zu können, ob baurechtliche Genehmigungen erforderlich seien. Etwa, wenn die Zaunpfosten fundamentiert werden sollen. Außerdem müsse das Amt prüfen, ob die Nutzung mit dem geschützten Biotop verträglich sei und ob ein Zaun die Wasserwirtschaft tangieren würde.
„Uns werden Steine in den Weg gelegt!“
Die erforderlichen Informationen dazu hat Patrick Bossert zwar inzwischen geliefert. Doch die Fläche, die die Familie Bossert bereits seit 2008 von der Stadt gepachtet hat, wird er nun zurückgeben: „Der Aufwand, die Auflagen der Behören einzuhalten, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Fläche. Deshalb muss ich von einer weiteren Pacht absehen.“ Er gibt das Stück Land an die Stadt zurück.
Gesamtgesellschaftliches Thema
Unabhängig davon, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht, hat der Landwirtschaftsmeister noch einen Appell – nicht nur an die Behörden, sondern allgemein: „Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Einigung, ob wir Nutztierhaltung wollen oder nicht. Wenn nein, ist das auch in Ordnung. Das glaube ich aber nicht.“
Immer wieder würden jungen Landwirten Steine in den Weg gelegt, meint Bossert: „So werden keine Ställe gebaut. Mehr und mehr Landwirte hören auf. Als Ausbildungsbetrieb versuche ich, junge Menschen von unserem Beruf zu überzeugen – aber so etwas bewirkt das Gegenteil.“ Bossert fordert Planungssicherheit: „Das führt zu mehr Zuversicht und somit auch zu Investitionen.“
Förderungen vom Land
Das Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald
umfasst laut Umweltministerium Baden-Württemberg die Gemarkungsflächen aller Städte und Gemeinden im Schwarzwald, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der bisherigen drei Wolfsnachweise residenter (sesshafter) Wölfe liegen. Darüber hinaus umfasst das Gebiet grundsätzlich alle Städte und Gemeinden, die im Naturraum Schwarzwald liegen. Dazu gehören sämtliche Kommunen des Schwarzwald-Baar-Kreises sowie die Stadt Geisingen. Das Land fördert Zäune und Zubehör zu 100 Prozent. Die Arbeitskosten für einen neuen Wolfsschutzzaun werden zu 50 Prozent, die Arbeitskosten zur Verbesserung eines alten Zauns zu 100 Prozent gefördert. Wer sich einen Herdenschutzhund zulegt, kann sich pro Hund und Jahr 2386 Euro Unterhaltungskosten-Zuschuss sichern. Landwirte erhalten im Falle eines Wolfsübergriffs Ausgleichszahlungen.