230 Wohnungen – ein ganzes kleines Quartier – errichtet das Bauunternehmen Strenger an der Weiler Schusterinsel. Foto: Beatrice Ehrlich

Die Weiler Baurechtsabteilung informiert über erteilte Genehmigungen, Brandschutzschauen und die Folgen einer wichtigen Gesetzesänderung.

Interessante Einblicke in die Arbeit der Baurechtsabteilung im Rathaus Weil am Rhein gab es im Bau- und Umweltausschuss am Montag. Demnach ging die Zahl der Anträge für Baurechtsverfahren vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 zurück.

 

Im vergangenen Jahr wurden auch deutlich weniger Wohnungen genehmigt und geschaffen als im Vorjahr während die von der Stadt eingenommenen Verwaltungsgebühren im Bereich Baurecht nur geringfügig sank.

Anträge: Wie aus der von Bürgermeister Lorenz Wehrle, Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher und Abteilungsleiterin Monika Gröber unterzeichneten Vorlage für den Ausschuss hervorgeht, wurden 2024 328 Anträge auf unter anderem Baugenehmigungen, Vorbescheide sowie Ausnahmen eingereicht, 302 abgeschlossen.

Im Jahr 2025 wurden 261 Anträge eingereicht und 227 abgeschlossen.

Wohnungsbau: 2024 wurden 305 Wohneinheiten genehmigt und neu geschaffen, davon 21 privat und 284 von Bauträgern. Darin enthalten sind allein 230 Wohneinheiten, die das Unternehmen Strenger im Rahmen des Wohnbauprojekts „Arkadien River Gate“ an der Blauenstraße beziehungsweise Schusterinsel im Stadtteil Friedlingen derzeit errichtet. 2025 wurden 67 Wohneinheiten genehmigt und neu geschaffen, davon 15 privat sowie 52 von Bauträgern. Darin enthalten seien auch Verfahren aus den Vorjahren, heißt es.

Denkmalschutz: 63 Anträge auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder auf Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen nach §§ 7 i und 10 f Absatz 1 Einkommensteuergesetz wurden gestellt, 35 abgeschlossen, wofür Gebühren in Höhe von rund 3960 Euro erhoben wurden. 2025 betrug die Zahl diesbezüglicher Anträge 80, 42 wurden abgeschlossen und die Gebühren beliefen sich auf rund 3550 Euro.

Gebühren allgemein: An Verwaltungsgebühren im Bereich Baurecht hat die Stadt Weil am Rhein im Jahr 2024 insgesamt 935 300 Euro eingenommen. Die eingenommenen Verwaltungsgebühren in diesem Bereich betrugen 2025 rund 800 900 Euro.

Brandverhütungsschauen: Die Zahl der Brandverhütungsschauen wird für das Jahr 2024 mit 19 beziffert. 23 brandverhütungsschaupflichtige Objekte wurden auf die Liste gesetzt. Im Jahr 2025 wurden 15 Brandverhütungsschauen durchgeführt sowie 13 auf die Liste der zu beschauenden Objekte gesetzt. In der Zahl der durchgeführten Brandverhütungsschauen sind auch Objekte aus den jeweiligen Vorjahren enthalten, heißt es.

Heizungstausch: Im Jahr 2025 wurden 113 Verfahren betreffs der Nachweisführung für einen Heizungstausch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erfasst, 89 konnten abgeschlossen werden. Gegenüber dem Vorjahr ist hier ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. 2024 wurden lediglich 74 solcher Verfahren erfasst und 69 abgeschlossen.

Vereinfachte Verfahren: Aufgrund der Reform der Landesbauordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, müsse künftig mit geringeren Gebühreneinnahmen gerechnet werden, führen die Verantwortlichen im Rathaus aus.

Demnach sind künftig deutlich mehr Bauvorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen, da diese Verfahrensart auf Wohngebäude der Klasse Vier (bis 13 Meter Höhe) ausgeweitet wurde, heißt es. Nur noch bei größeren, insbesondere gewerblichen Bauvorhaben hat der Bauherr die Wahl zwischen einem vereinfachten und einem Vollverfahren. Lediglich Sonderbauten sind verpflichtend in einem Vollverfahren zu prüfen.

Im vereinfachten Bauverfahren liegt mehr Verantwortung bei den Bauherren und Architekten, da durch die Baurechtsbehörde nur noch eine stark eingeschränkte Prüfung erfolge, heißt es abschließend.