Diese Scheune im Bereich Eckritt wird weichen. Foto: Erich Bieberstein

Vier Zweifamilienhäuser sind im Baugebiet Eckritt 1 geplant. Gleichzeitig stehen wichtige Infrastrukturmaßnahmen in Tuningen an.

Ein Investor wird im Baugebiet Eckritt 1 in Tuningen insgesamt vier Zweifamilienhäuser bauen.

 

Hierzu hat dieser das letzte vorhandene Grundstück mit 1938 Quadratmetern im Gebiet erworben und mit 1062 Quadratmetern bebaut.

Noch steht auf dem Gelände eine leer stehende Scheune, die im ersten Schritt abgebrochen wird.

Im mittleren Grundstücksteil wird ein Nebengebäude für Müll und Fahrräder errichtet. Hierzu bedarf es einer Befreiung wegen Überschreitung der Maximalgröße von Nebenbauten.

Wohnhäuser liegen im Plan

Die zweigeschossigen Wohnhäuser indessen liegen komplett im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes.

Ein Bauherr in der Hegetrasse wird sein Wohnhaus mit einem eingeschossigen Anbau erweitern. Eine vorhandene, baulich mangelhafte Garage wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Da auch hier keinerlei Befreiungen erforderlich sind, wurden beide Bauanträge einstimmig genehmigt.

Bürgermeister Ralf Pahlow informierte die Bauplanung des Landratsamtes im Übrigen, dass der Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Dengen- und Sunthauserstraße komplett erneuert wird. Dieser sei zwar noch nicht alt, doch hätten sich bereits kurz nach dem Bau erste Schäden, insbesondere durch die eingearbeiteten Pflastersteine, gezeigt. Während der Bauphase wird die Kreuzung komplett gesperrt und es werden entsprechende Umleitungsmöglichkeiten ausgelotet.

Deutliche Straßenschäden

Eine weitere größere Investition geht unterdessen der Landkreis an. Der Fahrbahnbelag zwischen Tuningen und Sunthausen muss ausgetauscht werden.

Deutliche Schäden seien hier vorhanden und der Landkreis habe sich entschieden, dass dies in diesem Jahr 2026 behoben wird.

Da im Zweifel beim Bau des neuen Kreisels Umleitungsstrecken über die Landstraße Sunthausen erforderlich sind, wurde der Bürgermeister gebeten, mit dem Landkreis entsprechend abzustimmen, dass die beiden Baumaßnahmen nicht gleichzeitig laufen sollen.