Eigentümer, die ihr altes Haus zugunsten eines Neubaus abreißen oder an dem bestehenden Gebäude eine Dachbegrünung oder auch energetische Sanierung vornehmen wollen, können das Förderprogramm „Außen fördert Innen“ in Anspruch nehmen.
Das Modell des Konzepts „Außen fördert Innen“ ist einfach. Bei dem Verkauf von Bauland fließt ein gewisser Betrag in einen Fördertop, mit dessen Inhalt dann Häuser im Ortskern saniert werden können.
Nun hat der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung die Richtlinien angepasst – denn die Kriterien des Förderprogramms stammen noch aus dem Jahr 2015.
Durch die Maßnahmen sollen nicht erhaltenswerte Altgebäude durch Neubauten ersetzt, Leerstände vermieden und innerörtliche Bauflächen aktiviert werden.
Fördersatz von 100 Prozent
Doch welche Grundstückseigentümer können nun von dem Geldsegen profitieren? Bei den Abbruch- und Abräumkosten werden all diejenigen unterstützt, deren Gebäude vor mindestens 50 Jahren errichtet wurden und wo die gewerbliche Nutzung unter 50 Prozent liegt.
Dabei muss die Beratung durch einen Planer zur Anschlussnutzung sowie ein gestellter Bauantrag vorliegen. So können bis zu sechs Wohneinheiten mit einem Satz von 100 Prozent gefördert werden. Die Höhe liegt zwischen 5000 bis 25 000 Euro.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Durchführungs- und Rechnungsnachweis.
Dach- und Fassadenbegrünung
Auch wer ein Energiegutachten zur Vorbereitung energetischer Sanierungen einholen möchte, kann sich freuen. Hier beträgt der Fördersatz nämlich 50 Prozent bei einer maximalen Höhe von 500 Euro.
Bezuschusst wird darüber hinaus die Verbesserung des Klimas durch die ökologische Aufwertung von Dach und Fassaden – also die landläufige „Dachbegrünung“.
Hemmschwelle für Antrag senken
Wer eine Erstinstallation von extensiver Dachbegrünung – wahlweise auch eine fassadengebundene Begrünung – vorhat, kann dafür eine 50-prozentige Förderung erhalten, wobei der Maximalsatz bei stolzen 10 000 Euro liegt.
Die Vorbereitung eines Antrags für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wird ebenfalls bezuschusst. „Das soll die Hemmschwelle, einen ELR-Antrag zu stellen, senken“, erläutert Jeanette Thumm, Sachbearbeiterin für Liegenschaften und Grundstücksverkehr, die Hintergründe. Damit wird die Erstellung der benötigten Unterlagen für die ELR-Antragstellung mit 50 Prozent gefördert, wobei der Höchstsatz bei 2500 Euro liegt.
Einzelfallentscheidung bei Gewerbe
Auch der Anschub für Gewerbe, speziell für Handel -und Dienstleistungen, fällt unter die neuen Richtlinien. Dabei handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen.
Die Finanzierung kann erfolgen, wenn ein Mangel vorliegt und das Projekt der Verbesserung der städtischen Infrastruktur dient. Als Fördertatbestand gilt hierbei die Entstehung einer Niederlassung oder die Gründung eines neuen Gewerbes. Der Fördersatz beläuft sich auf 50 Prozent.
Förderung ins Bewusstsein bringen
„Das kann bei der Bebauung frischen Wind in die Bebauung bringen“, freut sich Jürgen Huber (FWV). Und auch Bürgermeister Jens Keucher ist guter Dinge. „Heutzutage reicht eine Förderung von 15 000 Euro bei den Abrisskosten für ein altes Haus einfach nicht mehr“, blickt er auf die alte Maximalsumme. Da könne man mit den nun beschlossenen 25 000 Euro mehr erreichen.
André Amon (SPD/GAL) appelliert an die Verwaltung: „Das muss für die Bürger fleißig beworben werden, damit es auch genutzt wird.“ Seine Kollgen geben ihm recht. Ein Förderprogramm sei schließlich nur so gut, wie es auch wahr- und in Anspruch genommen wird.