Ursprünglich habe der Gemeinderat, so Hauptamtsleiter Andreas Kaupp im Gemeinderat, dafür votiert, dass ein Gebiet für „Tiny-Häuser“ zwischen Hölzleshof und Imbrand in der elften Änderung des Flächennutzungsplanes verbleibt.
Kaupp führte hierzu aus: „Diese Entscheidung des Gemeinderates wurde der Stadt Schramberg mitgeteilt. Die Stadtverwaltung hat daraufhin mitgeteilt, dass eigentlich keine Chance besteht, um zu einer Genehmigung zu kommen. Da ein Zielabweichungsverfahren einige Jahre dauern wird, kann die Stadt ein Verbleib des Gebietes für Tiny-Häuser in der elften Änderung nicht verantworten. Sie schlägt vor, den Punkt in ein separates Änderungsverfahren überzuleiten“, berichtete er.
Ein Biotop betroffen
Noch nicht bekannt seien die Kosten für ein separates Verfahren – zum Beispiel in einer zwölften Änderung des Flächennutzungsplanes nur für die gemeindliche Maßnahme. Aufgrund der bisherigen Beschlüsse bleibe aus Sicht der Verwaltung keine andere Möglichkeit, als den Weg mit einer zwölften Änderung zu beschreiten. Sollte diese Beschlussfassung keine Mehrheit erhalten, müsste aufgrund der Begründung der Stadt Schramberg die Herausnahme nochmals diskutiert werden.
Andere Gemeinden blockiert
Joschka Joos von der Stadt Schramberg erläuterte die Situation. Unter anderem sei eine Waldumwandlung erforderlich, die nur greife, wenn keine Ersatzflächen vorhanden sind. Zudem sei wegen des Landschaftsschutzgebietes eine Befreiung erforderlich. Außerdem sei ein Biotop betroffen. Entscheidend sei jedoch, dass ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden müsse, das in der Regel drei bis vier Jahre dauere und auch dort die Chancen nahezu nicht vorhanden seien.
Gemeinden blockiert
Zudem müsse begründet werden, warum ausgerechnet an der besagten Stelle ein Gebiet ausgewiesen wird. Ersatzgebiete müssten beurteilt werden. Zudem gab er zu bedenken, dass ein Verbleib in der elften Änderung bedeute, dass alle anderen Maßnahmen, insbesondere die der anderen Gemeinden, auf Jahre hinaus blockiert werden können, so dass nur die Herausnahme der elften Änderung und Überführung in eine zwölfte Änderung oder aber der gänzliche Verzicht übrig bleibe. Er gab zu bedenken, dass neben den Kosten für eine separate Änderung Kosten hinsichtlich der Gutachten für Ausgleichsmaßnahmen erforderlich seien.
Touristische Nutzung
Stefan Weinmann sprach sich klar für die Herausnahme des Gebietes aus. „So wie ich es sehe, haben wir ohnehin keine Chance und würden andere Gemeinden blockieren“, gab er zu bedenken. Rolf Buchholz zeigte sich angesichts eines langen Verfahrens nicht schockiert. Wenn man die früheren Flächennutzungsplanverfahren sehe, sei dies kein überlanger Zeitraum. Er schlug vor, die Änderung in eine zwölfte Änderung zu überführen.
Joos gab zu bedenken, dass Wohnflächenbedarf nachzuweisen sei. Grundsätzlich hat die Gemeinde im Flächennutzungsplan im Bereich Hölzleshof noch eine genehmigte Erweiterungsfläche. Martin King schlug deshalb vor, zunächst Hölzleshof II umzusetzen und später auch die dritte Fläche im selbigen Bereich anzugehen. Johannes Geprägs bat, für die Fläche eine touristische Nutzung zu überprüfen. Aufgrund des nicht vorhandenen Bedarfs und der Kosten sprach sich auch Siegfried King für die Herausnahme des Gebiets aus.
Photovoltaik machbar
Johannes Geprägs fragte, warum eine Fläche für Photovoltaik im Außenbereich machbar sei, eine Siedlungsfläche aber abgelehnt werde. Joos ergänzte, dass Flächen für Photovoltaik nicht zwingend an eine Siedlung einzubinden seien, während dies bei der Wohnbebauung ein Muss sei.
Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat auf die Aufnahme des Gebietes für „Tiny-Häuser“ in ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zu verzichten.