Der sogenannte Bauturbo soll nun auch in Kandern umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat sich mit dem Thema befasst.
Das entsprechende Gesetz, das am 30. Oktober 2025 beschlossen wurde, gilt noch bis zum 31. Dezember 2030.
Der Gemeinderat Kandern hat zudem beschlossen, die Zustimmung der Gemeinde beziehungsweise die Ablehnung der Zustimmung nach Paragraf 36a des Baugesetzbuchs auf den Technischen Ausschuss zu übertragen. Dies gilt immer dann, wenn die betreffende Bautätigkeit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist.
Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Landsiedlung Baden-Württemberg einen Förderantrag zur Erstellung kommunaler Leitlinien für die Anwendung des Bauturbos zu stellen. Über diesen Förderantrag soll innerhalb eines Monats entschieden werden. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, soll die Verwaltung die Beratungsleistungen zur Erarbeitung dieser kommunalen Leitlinien beauftragen können. Die Mehrheit des Gemeinderats folgte der Beschlussvorlage, Bernd Brohammer (Grüne) stimmte dagegen.
Katrin Klar von der Bauverwaltung ging im Gemeinderat auf die wichtigsten Einzelheiten und Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtsprechung ein. So bleibt die Planungshoheit der Gemeinden mit dem neu geschaffenen Paragrafen 246e des Baugesetzbuchs unberührt. Die Anwendung des neuen Gesetzes, das das Bauen erleichtern soll, darf nicht ohne Beteiligung der Gemeinde erfolgen.
Nachbarliche Interessen sind weiter zu berücksichtigen. Und auch beim Bauturbo sind die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlichen Belangen sicherzustellen und Umweltprüfungsrichtlinien zu beachten. Das Gesetz ermögliche künftig Abweichungen von rechtskräftigen Bebauungsplänen, vom Gebot des Einfügens in den unbeplanten Innenbereich sowie Abweichungen zum Wohnen im Gewerbegebiet und zum Wohnen im Außenbereich, zählte Klar auf.
Großer Wohnungsbedarf
Für die Gemeinden sei nun wichtig, festzulegen, wo sie den Bauturbo umsetzen können und wo nicht. Das setzt voraus, dass zuvor für die Anwendung des Gesetzes ortsspezifische Kriterien und Qualitätsmaßstäbe festgelegt werden.
„Wir rechnen damit, dass die Möglichkeit, mit dem Bauturbo schneller zu bauen, auf größeres Interesse stößt“, bemerkte Bürgermeisterin Simone Penner. Man wolle die Stadt weiterentwickeln, gerade weil auch in Kandern großer Wohnungsbedarf herrsche – aber man wolle nicht, dass das Bauen „aus dem Ruder läuft“, sagte sie.
Es liegen bereits Anfragen vor
Bereits jetzt liegen Anfragen zu acht Vorhaben vor, für die nach den bisherigen planerischen Rahmenbedingungen keine Baugenehmigung erteilt werden konnte. „Die förmliche Bauantragstellung verläuft auch beim Bauturbo weiterhin über die Baurechtsbehörde des Landratsamts“, erklärte Penner.
Festgestellt wurde in der Ratsrunde, dass die Vereinfachung des Bauens auch Risiken berge, so könnte sich etwa der Gebietscharakter ändern. „Ein Schnellschuss wäre aus dem Grund fatal“, hieß es.
Gestiegene Kosten
Gabriele Weber (SPD) war etwas skeptisch, ob der Bauturbo wirklich helfen werde, auf einfache Art schneller Wohnraum zu schaffen. Denn Bauen sei wegen gestiegener Zinsen und vor allem wegen teurerer Baumaterialien und höherer Handwerkerrechnungen für viele, vor allem junge Bürger, unerschwinglich geworden. „Wenn man außerdem in diesem Land von Turbo spricht, fragt man sich immer, welche Mühlen vorgeschaltet sind“, konstatierte Weber.
Der Zeitraum für die Umsetzung des Bauturbos sei eng. Bernd Brohammer bestand deshalb darauf, dass der Bauturbo eine Chance sein sollte. „Wenn wir zu viel regeln, dann ist es kein Turbo“, war seine Meinung.
„Trotzdem braucht es bei dem Vorhaben einige Leitplanken, die wir als Orientierung und Ziele festlegen müssen. Das hat dann auch Vorteile für die Bauherren, die dann von Anfang an wissen, woran sie sind“, stellte Penner vor der Abstimmung im Rat fest. Der Ansicht folgte die Mehrheit der Räte.