Ein geplantes Bauprojekt aus den 1980er-Jahren führt im Gemeinderat Sulz zu Irritationen. Wie kommt es zu den ungewöhnlich großen Baugrundstücken?
Es herrscht Verwunderung im Gemeinderat. „Sind die Grundstücke nicht zu groß?“, will Manfred Stocker (SPD/GAL) wissen.
Und bezieht sich dabei auf die Erschließung des Fichten- und Forchenweg in Dürrenmettstetten. Das Baugebiet liegt innerhalb des Bebauungsplans „Dettinger Straße“. „Die bisherigen Erschließungsabschnitte orientierten sich immer am örtlichen Bedarf an Baugrundstücken“, erklärt Jochen Steinwand, verantwortlich für Bauleitung, Kanal und Wasserleitungskataster sowie den Tiefbau. Es entstünden insgesamt neun neue Bauplätze, davon seien fünf privat.
Fast 900 Quadratmeter Fläche
Doch was hat es nun mit den – für heutige Begriffe – ungewöhnlich großen Baugrundstücken auf sich? Der Satzungsbeschluss erfolgte bereits im Jahr 1988. „Da wurde der Plan rechtskräftig“, blickt Reiner Wössner, Amtsleiter des Bauamts, weit in die Vergangenheit.
Damals kam man zu Grundstücksgrößen zwischen 749 und 895 Quadratmetern. Die Grundstücksgrößen oder die Besiedelungsdichte werde in Baden-Württemberg durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans sowie des Regionalplans definiert, erklärt er.
„Rechtlich anfechtbar“
Es hänge somit von der Einstufung der jeweiligen Kommune als „Unter-“, „Mittel-“ oder „Oberzentrum“ ab, wie sich die Besiedlungsdichte dementsprechend definiere.
Habe der Wert früher bei fast 900 Quadratmetern gelegen, betrage die ideale Grundstücksgröße in Sulz heute etwas um die 500 Quadratmeter herum.
„Wenn jetzt Grundstücksgrößen verändert werden, können wir rechtliche Probleme bekommen“, gibt Wössner zu bedenken. Denn schließlich bedeuteten kleinere Grundstücke auch mehr Häuser und somit eine dichtere Bebauung. „Das ist rechtlich anfechtbar“, warnt der Bauamt-Chef.
„Eine wichtige Entscheidung“
Deshalb stütze sich die Verwaltung weiterhin auf die Bauleitplanung von vor 37 Jahren – wenn auch eher zähneknirschend. „Wir hätten selbst gerne ein weiteres Haus“, erklärt er.
Doch die Sache ist nun einmal, wie sie ist. Und so ergreift Reinhard Kießling, der als Stellvertreter für Siegfried Dölker seine Ortschaft Dürrenmettstetten repräsentiert, das Wort.
„Es ist eine sehr wichtige Entscheidung, dass wir weitermachen können“, ordnet er das Projekt sowie die Vergabe des Ingenieurhonorars ein. Im Ort habe man schließlich den Bedarf an entsprechenden Bauplätzen. „Stimmen Sie der Sache zu, dann sind wir happy“, wendet er sich an die Stadträte.
Baukosten und Ingenieurhonorar
Doch mit welchen Kosten ist bei der Sache zu rechnen? Die im September 2024 entstandene Kostenschätzung geht von Baukosten im Bereich Straßenbau in Höhe von 425 000 Euro brutto, bei den Kanalarbeiten von etwa 477 000 Euro brutto sowie bei der Wasserleitung von rund 100 000 Euro netto aus.
Das sich daraus ergebende Ingenieurhonorar beläuft sich beim Straßenbau auf etwa 52 400 Euro brutto, beim Kanal auf geschätzte 59 600 Euro brutto sowie der Wasserleitung auf ungefähr 15 500 Euro netto.
Das Gremium ist überzeugt
Wurden im vergangenen Jahr für die drei Teilbereiche schon jeweils 40 000 Euro, 30 000 Euro und 10 000 Euro im Haushalt eingestellt, sind 2026 für die jeweiligen Aufgaben weitere 510 000 Euro brutto, 520 000 Euro brutto und 115 000 Euro netto eingestellt.
Und wie ist der Zeitplan? „Die Planung und Ausschreibung soll bis Anfang 2026 abgeschlossen sein, damit im Frühjahr 2026 die Bauarbeiten beginnen können“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage.
Das überzeugt auch die anwesenden Stadträte. Die Zustimmung zur Erschließung sowie die Vergabe des Ingenieurhonorars an die Pure Planning GmbH aus Rottweil erfolgt einstimmig.