Dezernatsleiterin Cornelia Wülbeck informiert beim Jahrespressegespräch im Landratsamt Lörrach über ein neues Gesetz und dessen Bedeutung für die Kommunen.
Mit dem „Bauturbo“ trat Ende Oktober ein bis Ende 2030 befristetes Gesetz in Kraft, das es den Kommunen ermöglichen soll, schneller für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Cornelia Wülbeck, Leiterin des Dezernats für Recht, Ordnung und Gesundheit beim Landratsamt, gab beim Jahrespressegespräch einen Überblick zu diesem noch neuen, aber weitreichenden „rechtlichen Thema“.
Im Mittelpunkt des „Wohnungsbauturbos“ steht der Paragraf 31, Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Er ermöglicht es, mit Zustimmung der Gemeinde von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen, insbesondere für den Wohnungsbau, wenn dies mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen vereinbar ist. Es liegt nun an den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten mit dieser Neuregelung verantwortungsbewusst umzugehen. Eine Infoveranstaltung für die Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach habe stattgefunden, wie Wülbeck erklärte.
Die Kommunen, so empfahl die Dezernatsleiterin, müssten sich nun über städtebauliche Konzepte Gedanken machen, um bei den einzelnen Bauvorhaben eine Gleichbehandlung zu erzielen und nach Möglichkeit, keine Präzedenzfälle zu schaffen. Denn der Bauturbo gelte bei Neubauprojekten auch für den unbeplanten Innenbereich, sofern sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Ob das „gemeindliche Einvernehmen“ erteilt wird oder nicht, hat bei bestimmten Wohnbauprojekten nun eine ganz neue Rechtskraft. Die Baurechtsbehörde könne sich über eine solche Entscheidung fortan nicht mehr hinwegsetzen, führte Wülbeck weiter aus.
Revolution im Baurecht
Als regelrechte Revolution im Baurecht wird der Paragraf 246e des Baugesetzbuchs bezeichnet. Wülbeck sprach von einer deutlichen Aufweichung bisheriger Grundsätze – sogar im sogenannten Außenbereich. Auch dort sei fortan eine Wohnbebauung zulässig, sofern ein räumlicher Zusammenhang zur vorhandenen Wohnbebauung besteht. Konkret bedeutet dies, dass das Neubauprojekt nicht weiter als 100 Meter von der bestehenden Bebauung entfernt sein darf. Mögliche Auswirkungen auf die Umwelt könnten dadurch ebenfalls leichter abgebogen werden, sofern in dieser Hinsicht keine erheblichen Bedenken bestehen.
Abstriche bei der Prüfungstiefe
Erwartet werden im Sinne der erwünschten Beschleunigung Abstriche bei der Prüfungstiefe bekannter Fragen: Ist das Vorhaben den Nachbarn zumutbar? Sind für die künftigen Bewohner des Vorhabens gesunde Wohnverhältnisse gegeben? Wird in die Natur in einem unverhältnismäßigen Maß eingegriffen beziehungsweise werden die diese Eingriffe ausgeglichen?
Nur kurz ging Wülbeck mit Verweis auf eine kürzlich erfolgte Informationsveranstaltung in Binzen auf den Stand der Dinge beim Bevölkerungsschutz ein. Mittlerweile wird auch ein Angriffskrieg als Möglichkeit wieder stärker ins Auge gefasst, wie bei der Veranstaltung deutlich wurde (wir berichteten).
Die Dezernatsleiterin sprach von einem großen Themenfeld und vielen Planungsschwerpunkten in den kommenden Jahren. Im Fokus steht dabei ein erarbeitetes Sondereinsatzmittelkonzept, das im April erstmals vorgelegt wurde. Es soll generell dafür sorgen, dass die Feuerwehren im Landkreis für den Brand- und Katastrophenschutz besser ausgestattet werden. „Der Landkreis Lörrach steht schon ganz gut da“, zog Wülbeck ein vorläufiges Fazit.