Die Stadt Vöhrenbach vermietet das Gelände regelmäßig. Bislang wurde in jedem Einzelfall gesondert verhandelt. Jetzt gibt es ein Konzept. Was das für Veranstalter heißt.
Immer wieder gibt es Veranstaltungen auf dem Gelände vor der Linachtalsperre. Der Gemeinderat hat nun ein Konzept verabschiedet, in dem Nutzung, Antrag und Entgelt für die Nutzung für die Veranstalter klar geregelt sind.
Die Stadt Vöhrenbach stellt regelmäßig das Gelände vor der Linachtalsperre für Veranstaltungen des allgemeinen kulturellen, sportlichen, bürgerschaftlichen und gemeinnützigen Lebens zur Verfügung. Bisher mussten dafür in jedem Einzelfall alle Regularien verhandelt und vereinbart werden.
Um diesen Prozess, vor allem für die Verwaltung, zu vereinfachen und zu beschleunigen, aber auch zur Klarheit für Veranstalter, wurde nun ein Konzept verfasst.
Dies dient künftig als Grundlage für die Vergabe des Geländes. Das Gelände kann für kulturelle Veranstaltungen für Sport, für bürgerschaftliche Nutzung wie Informationen oder Ehrungen angemietet werden. Ebenso gilt dies für eine gemeinnützige Nutzung beispielsweise für Benefizveranstaltungen.
Geburtstagsparty, Grillfest und Co. nicht erlaubt
Klar formuliert ist, dass für Geburtstagsfeiern und Grillfeste das Gelände nicht zur Verfügung gestellt wird. Auch nicht für Veranstaltungen von Parteien und ähnlichen Organisationen. Falls eine solche Nutzung nicht geplant ist, kann das Gelände im Ermessen der Verwaltung auch für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke vermietet werden. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Überlassung. Ebenso können, wenn keine anderen Nutzungen vorgesehen sind, hier private Veranstaltungen wie Hochzeiten stattfinden.
Festgelegt ist auch, dass die Verpflichtungen nach der Versammlungsstättenverordnung in einem solchen Fall auf den Veranstalter übertragen werden. So muss dieser die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Für eine solche Nutzung muss ein schriftlicher Antrag auf dem speziellen Formular an die Stadtverwaltung mit der Angabe aller Details gestellt werden. Die Veranstaltung muss rechtzeitig angemeldet werden, mindestens vier Wochen davor, bei größeren Veranstaltungen deutlich früher. Die Besucherzahl ist auf 1500 begrenzt.
Es sind entsprechende Entgelte zu entrichten, unter anderem für die Nutzung von Material und Arbeit des Bauhofs, für Strom, Wasser und Breitband.
Die Nutzung wird mit 250 bis 1200 Euro berechnet
Das Entgelt für die Nutzung des Geländes bewegt sich zwischen 250 und 1200 Euro. Dabei wurde in der Sitzung deutlich, dass man die Beträge relativ niedrig gewählt hat. Klargestellt ist, dass der Veranstalter für die Sauberkeit des Geländes sorgen und bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen der Stadt bezahlen muss.
Zufahrt wird einbezogen
Auf Antrag von Andrea Pietrek wurde ausdrücklich auch das Gelände entlang der Zufahrt zum Festplatz einbezogen. Denn man habe hier nach Veranstaltungen immer wieder Verschmutzungen festgestellt. Auf keinen Fall sollten die Nachbarn und Eigentümer des Geländes verärgert werden.