Dauerparker soll es am Friedhof in Höllstein zukünftig nicht mehr geben. Die dortigen Parkstände sollen den Friedhofsbesuchern zur Verfügung stehen, nicht den Dauerparkern.
Der Bauausschuss hat einstimmig entschieden, die Parkdauer auf den Parkständen in dem Teilabschnitt des Friedhofs, der Friedrichstraße und der Neuen Straße an Werktagen zwischen 7 und 19 Uhr auf zwei Stunden zu begrenzen. Er beauftragte die Verwaltung, bei der Verkehrsbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Verwaltungsvorschlag sah ursprünglich nur eine Parkzeitbeschränkung in dem Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Teichweg/Bernhardstraße und Hermann-Schöpflin-Straße vor. Reiner Eiche (SPD) wies darauf hin, dass viele Leute am Friedhof keinen Parkplatz fänden, weil die dortigen Stellplätze ständig besetzt seien. Deswegen sieht er dort vorrangig Bedarf nach einer zeitlichen Limitierung des Parkens. Rainer Dürr (Gemeinschaft) sprach sich dafür aus, nicht so viele Verbote zu verhängen.
Ergebnisse der Verkehrsschau
Martin Gempp informierte über die Ergebnisse der Verkehrsschau. Rainer Eiche kritisierte, dass die Fraktionen nicht zu der Begehung mit dem Landratsamt und der Polizei eingeladen waren. Bürgermeister Gunther Braun will die Gemeinderäte einbeziehen, die Verkehrsschau sei aber eine behördeninterne Veranstaltung, betonte er. Möglich wäre es, dass an der Kreuzung Friedrichstraße/Bernhardstraße eine Anrampung oder ein Zebrastreifen umgesetzt werden darf. Ein Fußgängerüberweg über die Friedrichstraße wäre auch denkbar, zum Beispiel auf Höhe der Feuerwehr. Reiner Eiche forderte, alles zu unternehmen, was den Weg von Kindern sicherer mache. Für die Zufahrt zur Wiesentalhalle ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde möglich. Dafür muss die Gemeinde eine Schulwegeplanung vorlegen.
Unechte Einbahnstraße ist erlaubt
Der Antrag auf ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge im Bereich der Wiesenbrücke wurde abgelehnt. Erlaubt ist hingegen die Einrichtung einer unechten Einbahnstraße von der Eisenbahnstraße bis zur Tankstelle. Die Anlieger der Wiesenstraße 1 bis 11 dürfen von der Wiesenstraße Richtung Eisenbahnstraße fahren. Den Lastwagen, die an der Tankstelle tanken, ist der Weg Richtung Eisenbahnstraße versperrt.
Der Verwaltung ist es auch erlaubt, im Egertenweg eine Parkverbotszone für Lastwagen einzurichten. Für die Ecke Köchlinstraße/Weg zur Sporthalle schlägt die Verkehrsbehörde eine Sperrfläche vor, weil parkende Autos die Sicht auf und für querende Schulkinder verhindern. Aufgestellt werden könnten rot-weiße Poller oder Blumenkübel mit rot-weißen Leitmalen. An der Ausfahrt von der Köchlinstraße zur Rotzlerstraße kann eine Haltelinie aufgebracht werden.
An der Abzweigung Hofen/Kirche an der Landesstraße 136 wird im Bereich der Bushaltestellen die Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen auf 70 Kilometer pro Stunde beschränkt. Die Beschilderung an der Brunnenstraße 25 in Hüsingen wird hinter das Wohngebäude versetzt und durch das Schild „Verbot für Kfz“ ersetzt, um Radfahrverkehr zu ermöglichen. Auch an der Kreisstraße (K) 6334 von Adelhausen in Fahrtrichtung Hüsingen wird an der Abzweigung zum Radweg nach Lörrach das „Durchfahrten verboten“-Schild durch das Schild „Verbot für Kfz“ ersetzt.
„Achtung Kinder“-Schild bleibt stehen
An der Einmündung von der Friedrichstraße in den Altweg soll noch ein Radfahrpiktogramm mit Richtungspfeil auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Eine Bürgerin hatte gebeten an der Brombacher Straße bei den Aussiedlerhöfen das „Achtung Kinder“-Schild zu demontieren, aber das Schild bleibt hängen. In der Ortsdurchfahrt K 6334/Adelhauser Straße in Hüsingen ist die bestehende Beschilderung „Vorfahrt“ durch „Vorfahrtstraße“ zu ersetzen. Die Beschilderung „Viehtrieb“ an der L 136 Höhe Pferdehof Schillighof bleibt erhalten. Eine Geschwindigkeitsreduzierung für die L 135 wird nicht kommen. Die Straßenverkehrsbehörde meint, dass erhöhte Geschwindigkeiten aufgrund des engen und kurvigen Streckenverlaufs nicht möglich seien. Überholmanöver seien an vielen Stellen aufgrund der Abstandsregelung zwischen Pkw und Fahrrad verboten. Eine Geschwindigkeitsreduzierung führe nicht zu einer Verbesserung der Radfahrer, urteilt die Behörde.