Nicht leicht machte sich der Bauausschuss eine beantragte Nutzungsänderung für eine Lagerhalle in Gündenhausen.
Nicht leicht machte sich der Bauausschuss eine beantragte Nutzungsänderung für eine Lagerhalle in Gündenhausen. Dort sollen Pakete und Altkleider angenommen, aber auch Secondhand-Brocken verkauft werden. Dazu sagten die Gemeinderäte „jein“.
Schon in seiner Einführung machte Technischer Beigeordneter Thomas Schmitz auf das Dilemma aufmerksam: Am vorhandenen Fabrikgebäude in Gündenhausen, dem ehemaligen Freudenberg-Areal, soll ein Teil einer reinen Lagerfläche zur Paketannahmestelle und Altkleiderannahmestelle mit Präsentations- und Verkaufsfläche umgenutzt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die beantragte Nutzung aufgrund des Verkaufs von Secondhand-Kleidung als Einzelhandelsbetrieb einzustufen. Gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes sind Einzelhandelsbetriebe, bei denen negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Innenstadt zu befürchten sind, aber nicht zulässig.
Wirtschaftsförderung äußert Bedenken
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Schopfheim hat Bedenken zu dem Vorhaben geäußert. Insbesondere war hierbei der Verkauf von Bekleidung außerhalb der Innenstadt ausschlaggebender Punkt. In der Gesamtbetrachtung werden von der Verwaltung jedoch die negativen Auswirkungen durch Anlieferverkehr und Lkw-Aufkommen als deutlich negativer Aspekt der Ansiedlung im Innenstadtbereich erachtet. Andererseits ist die Dienstleistung der stationären Altkleidersammlung auch im Hinblick auf die regelmäßig zu beobachtende Vermüllung an Containerstandorten ein zu begrüßendes Angebot und sollte unterstützt werden.
Wie wägt man Vor- und Nachteile ab? Sowohl Thomas Kuri, CDU, als auch Thomas Gsell, SPD, verwiesen auf das Einzelhandelsgutachten, wonach der Cityhandel nicht durch Angebote in der Peripherie geschwächt werden darf. Gsell sah auf der anderen Seite aber auch den Charme, den ein zentraler Abgabeort für Altkleider habe, um die zunehmend vermüllten Containerplätze abzuschaffen.
Der Beschlussvorschlag wird zweigeteilt
Es war Karlheinz Markstahler von den Freien Wählern, der den weisen Vorschlag machte, den Bauantrag zu splitten. Dem folgte zwar die CDU nicht, aber die Ausschussmehrheit wartete geduldig, bis der Technische Beigeordnete aus einem Antrag zwei Teile formulierte und zur Abstimmung stellte. Für die Annahme von Paketen und Altkleidern in Gündenhausen votierte am Ende eine Mehrheit bei zwei Gegenstimmen, während die Präsentation und der Verkauf von Seconhand-Ware vom Ausschuss bei einer Enthaltung untersagt wurde.