Der Bauausschuss hat entschieden, dass ein Fotograf über seinem Fotostudio in der Gänsmatt keine Betriebsleiterwohnung einrichten darf.
Der Bauausschuss hat am Montag über eine Vielzahl an Bauanträgen beraten. Die Sitzung wurde von Bürgermeister Dirk Harscher geleitet, Thomas Schmitz konnte sie krankheitsbedingt nicht leiten. Bezüglich der Betriebsleiterwohnung über einem Fotostudio in der Gänsmatt 11 stimmte der Ausschuss mehrheitlich für den Vorschlag der Verwaltung, die beantragte Nutzungsänderung (aus einem Büro-, Abstell- und Pausenraum soll eine Wohnung für den Betriebsleiter werden) nicht zu erteilen. Dirk Harscher erinnerte an den Zweck einer Betriebswohnung im Gewerbegebiet. Sie sei sinnvoll, wenn ein Betriebsleiter „bei schwierigen Situationen vor Ort sein muss“. Das sei beim vorliegenden Betrieb nicht erforderlich. Man müsse aufpassen, dass nicht jeder „kleine Autohandel“ eine „Wohnung über der Garage“ seines Autohauses einrichte. Zu verhindern sei eine „Durchmischung, die wir nicht wollen.“ Kai Horschig sagte, es gebe Bereiche, wo Betriebsleiterwohnungen gerechtfertigt seien. Er sieht die Gefahr, dass in der Wohnung jemand anderes einzieht als der Inhaber des Betriebs. Karlheinz Markstahler stimmte für die Nutzungsänderung und verwies darauf, dass der Bauausschuss am 17. November das Einvernehmen erteilt habe. Die Baurechtsbehörde teilte nach der Prüfung des Antrages mit, dass das Vorhaben im bestehenden Bebauungsplan nicht umsetzbar ist.
Wiechser Paare können bauen
Den übrigen Bauanträgen wurden einstimmig zugestimmt. Der Bauausschuss billigte die Überplanung des Grundstücks neben der Bachtalstraße 29 in Wiechs. Dort wollen zwei Paare ein Doppelhaus errichten. Dieses Vorhaben ist die Grundlage für die Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Enningen“. Die Verwaltung stimmte der Interessensgemeinschaft Ruser/Ühlin/Beisel (Bauherrn) zu, die das Vorhaben als „sinnvolle Ortsabrundung“ ansehen. Thomas Kuri (CDU) regte an, auch über eine Abrundung der anderen Straßenseite nachzudenken. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bebauungsplans „Enningen“ für den Bereich des Grundstücks zu ändern.
Das Grundstück, das demnächst bebaut wird, dient bisher als Ausgleichsfläche. Für die wegfallende Ausgleichsfläche haben die Bauherrn eine neue Ausgleichsfläche in Lörrach gefunden. Sie gehört dem Vater eines Bauherrn.
Stadtplaner Peter Egi sagte, er sei froh über die private Initiative Wohnraum zu schaffen. Der Flächennutzungsplan werde derzeit erneuert und dadurch auch neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Ihm lägen viele Anträge auf Schließung von Baulücken vor. Einige wollten Tiny Houses errichten.
Raitbachs Ortsvorsteher Sebastian Johannsen fragte nach den dreieckigen Grundstück, das hinter der Fläche liegt, die demnächst mit einem Doppelhaus bebaut werden soll. Es ist von drei Seiten von Grundstücken umgeben. Die Erschließung dieses Grundstücks erfolge nicht von der Bachtalstraße aus, teilte ihm Egi mit.
Dachgauben breiter als vorgesehen
Keine Einwände gab es gegen die geplanten Dachgauben im Meisenweg 5 und in der Johann-Karl-Grether-Straße 8. Die Breite der geplanten Dachgaube (ca. 11,60 m) im Meisenweg überschreitet deutlich die zulässige Breite von bis zu einem Drittel der Dachlänge. Die Dachlänge beträgt für das Gebäude Meisenweg 5 zirka 13,40 Meter. In der Grether-Straße beträgt die Breite der geplanten Dachgaube (zirka 4,40 Meter).
Auch hier wird die Vorgabe, „zulässig ist eine Breite von bis zu einem Drittel der Dachlänge“ überschritten. Das Dach ist hier zirka 8,20 Meter groß.
Für beide Überschreitungen wurden eine Befreiung von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans erteilt.
Das Einvernehmen zu Befreiungen für einen Carport mit flach geneigten Pultdach und vier Stellplätzen in der Hohen Möhr-Straße wurde erteilt. Das Carport liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Hegne“, der im Bereich des Bauvorhabens „Flächen für Bahnanlagen“ festsetzt. Eine zweite Befreiung ist notwendig, weil das Carport außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen errichtet werden soll.
Über Bistro mit Automaten nicht abgestimmt
Über den Bauantrag auf Nutzungsänderung der Wettannahmestelle in ein Bistro in der Haupstraße 88 wurde nicht abgestimmt.
Aus dem Wettbüro soll ein zweites Bistro (ohne Speisenangebot) werden. Die kleine Einheit hat nur eine Toilette. Direkt nebenan gibt es bereits ein Bistro. Das Gebäude liegt in einem Mischgebiet, in dem Gaststätten zulässig sind.
Über das Vorhaben wurde nicht abgestimmt, weil der Verwaltung nur mündlich mitgeteilt wurde, dass in dem neuen Bistro auch zwei Spielautomaten aufgestellt werden sollen. Thomas Kuri sagte, die Vorlage müsse vollständig sein, um darüber abstimmen zu können.