Das Landratsamt Lörrach hat im gesamten Baugebiet „Riedmatten“ in Liel verschiedene Verstöße gegen die Planungsvorgaben festgestellt. Foto: Claudia Bötsch

Anträge auf Befreiungen von Bebauungsplanvorschriften geben immer wieder Anlass zu Diskussionen im Schliengener Ratsrund.

So auch in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses, als es um eine Ausnahmegenehmigung für eine Einfahrt samt Carport am Riedbächle im Baugebiet „Riedmatten“ in Liel ging. Der Bebauungsplan schreibt wasserdurchlässige Pflastersteine samt Begrünung vor. Umgesetzt wurden in dem Fall zwar die wasserdurchlässigen Pflastersteine, aber die Begrünung fehlt.

 

Aufgefallen war die Situation bei einer Überprüfung durch das Landratsamt Lörrach, das nach einer Beschwerde aktiv wurde und im gesamten Baugebiet verschiedene Verstöße gegen die Planungsvorgaben festgestellt hatte. Nicht jeder im Bauausschuss wollte deshalb dem Vorschlag der Verwaltung folgen und eine Befreiung mit der Auflage erteilen, dass als Ausgleich ein Baum oder zwei Sträucher gepflanzt werden.

Alle, Bauherren und auch beauftragte Bauleiter, hätten vertraglich unterschrieben, die Vorschriften des Bebauungsplans einzuhalten, monierte Bodo Zimmermann (CDU), der eine erneute Ausnahme in dem Baugebiet nicht zulassen wollte. Sonst bräuchte es keine Bebauungspläne mehr. Zudem wären Bauherren, die vorschriftsmäßig handelten „die gelackmeierten“, kritisierte er.

Auch Thomas Sattler (FW) folgte dieser Kritik im Grundsatz, zumal es im gesamten Baugebiet „Riedmatten“ zu mehreren, teils erheblichen Verstößen gegen die Bebauungsplan-Festsetzungen gekommen sei, die wiederholt Thema im Ratsrund waren. Nur habe das Landratsamt bislang nicht eingegriffen. Deshalb könne die Gemeinde den Antrag nun auch nicht durchwinken, „wenn das Landratsamt endlich reagiert“, insistierte Zimmermann.

Thema im Ortschaftsrat

Auch den Lieler Ortschaftsrat hatte das Problem beschäftigt. Ortschaftsrätin Miriam Geppert gab zu Bedenken, dass die Vorschrift von begrünten und wasserdurchlässigen Zuwegen und Stellplätzen nicht nur die „Riedmatten“, sondern auch andere Baugebiete in der Gemeinde betreffe und zudem in den Planfestsetzungen unklar beschrieben sei. Eine entsprechende Liste übergab sie Bürgermeister Christian Renkert. „Es könnten hunderte Anträge auf Befreiung folgen“, warnte sie. Deshalb habe der Ortschaftsrat beantragt, diese Vorschrift grundsätzlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

Bebauungspläne zu ändern, sei aber kostspielig, sagte Renkert, und er sah es auch als schwierig an, die Klausel mit der Begrünung pauschal aus allen Plänen herauszunehmen.

Allerdings achten laut Carsten Willmann (Grüne) ohnehin die meisten Bauherren auf wasserdurchlässige Pflastersteine, das sei doch das Wesentliche. Nur müsse dann aber der Untergrund richtig ausgeführt sein, mahnte Zimmermann, der wie Sattler eine interne Debatte befürworte, wie weit die Gemeinde generell mit beantragten Ausnahmen vom Bebauungsplänen oder bei Verstößen gegen die Vorschriften gehen will. Ein Thema, das den geplanten Arbeitskreis zum „Bau-Turbo“ beschäftigen wird.

Zustimmung mit Auflage

Im vorliegenden Fall wurde dem Antrag schließlich unter der Auflage einer Baum- oder Strauchpflanzung zugestimmt. Festgehalten wurde zudem, dass diese Befreiung künftig auch in anderen Fällen bei Vorliegen von wasserdurchlässiger Pflasterung und entsprechendem Untergrund möglich sein soll.