Wie weiter? Der Schaden durch den Brand im Neubau des Bürgerzentrums in Simmozheim verschiebt die Eröffnung um mindestens ein halbes Jahr. In der jüngsten Gemeinderatssitzung kam dazu noch einige Fragen auf.
Der Gemeinderat Simmozheim hat in seiner jüngsten Sitzung den Bürgermeister einstimmig ermächtigt, alle Auftragserteilungen, die mit der Behebung des Brandschadens im Bürgerzentrum in Zusammenhang stehen, vorzunehmen. Damit soll die Schadensbehebung so schnell und effektiv wie möglich vonstatten gehen, begründete Bürgermeister Stefan Feigl den Antrag der Verwaltung, der mit der Kommunalaufsicht abgesprochen ist.
Der Brand im fast fertiggestellten Gebäude des neuen Bürgerzentrums im Schillerareal in der Nacht auf Samstag, 5. April, hat erheblichen Sachschaden verursacht und rückt die Eröffnung, die im Sommer geplant war, weit nach hinten. Erste Schätzungen gehen von einer Schadensumme von mindestens 600 000 Euro aus, so Feigl, es könnte jedoch noch mehr werden.
Reinigung, Rückbau und Wiederausbau
Die Brandursache stand im Zusammenhang mit den Parkettschleifarbeiten, heißt es in der Sitzungsvorlage. Versicherer der Gemeinde ist die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) – sowohl was den Rechtsschutz wie auch die Gebäudebrandversicherung angeht.
Die Versicherung wurde umgehend informiert und auch gleich ein Rechtsanwalt beauftragt, um die Interessen der Gemeinde zu vertreten und wenn nötig Ansprüche , die nicht von den Versicherungen getragen werden, durchzusetzen, informierte der Bürgermeister.
Die WGV hat ein auf Brandschäden spezialisiertes Ingenieurbüro eingeschaltet und mit der Schadensabwicklung betraut. Es wurde eine erste Reinigung durchgeführt, um Fenster, Türzargen und Böden vom Ruß zu befreien, damit durch diesen keine weiteren Schäden an den Oberflächen entstehen.
Dem soll sich eine Komplettreinigung des Gebäudes anschließen, nach der dann entschieden wird, welche Gewerke (eventuell auch Trockenbau und Decken) in welchem Umfang zurückgebaut werden müssen. Anschließend müssen diese Gewerke von den Firmen bis zum Zustand unmittelbar vor dem Brand wieder ausgebaut werden.
Keine erneuten Ausschreibungen
Diese Schritte gelten als Schadenbeseitigung, für die die beteiligten Versicherungen aufkommen müssen. „Das Gute für uns ist, dass die Firmen ihre Gewerke noch nicht endgültig fertiggestellt haben und diese noch nicht abgenommen waren,“ sagte Feigl. Deshalb bleiben die Firmen grundsätzlich in der Pflicht, ein mängelfreies Werk herzustellen, und zwar auf der Grundlage der Leistungsverzeichnisse aus den ursprünglich erteilten Aufträgen.
Sowohl die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Calw als auch die Förderstelle für die Städtebauförderung beim Regierungspräsidium Karlsruhe haben der Gemeinde bestätigt, dass die zur Schadenbeseitigung erforderlichen Aufträge ohne erneute Ausschreibungen vergeben werden können. Weil es deutlich schneller geht, werde die WGV die Ausschreibungen machen und er jeweils – wie vom Gemeinderat ermächtigt – den Auftrag vergeben, so der Bürgermeister.
Was sagt der Gemeinderat dazu?
Feigl nahm ausführlich zum ganzen Prozedere der Schadenbeseitigung und der versicherungsrechtlichen Abwicklung Stellung. Etienne Jourdan (afS) war wichtig, „dass nach der Reinigung richtig saniert und nicht nur drübergestrichen wird“.
Fraktionskollege Rainer Bauser wollte wissen, ob die Gemeinde in Vorleistung gehen muss, was Feigl verneinte. Friedbert Baral (afS) hätte für den Gemeinderat gerne vom Bürgermeister jeweils eine Mail, wenn er einen Auftrag vergeben hat. Feigl war nicht begeistert: „Das geht, ist aber ein zusätzlicher Aufwand, und ich möchte das gerne so effektiv wie möglich abarbeiten.“ Man einigte sich schließlich darauf, dass der Bürgermeister unter dem Punkt Bekanntgaben in den Gemeinderatssitzungen informiert, welcher Auftrag zu welchen Konditionen vergeben wurde.
Lorenz Auwärter (afS) fragte: „Müssen wir mit einem halben oder gar mit einem Jahr rechnen?“ So schätze er es ein, sagte Feigl und versprach, darüber immer wieder zu informieren. Ob die Architektin der Gemeinde nach Schadensbehebung und Fertigstellung aller Gewerke die Herstellung abnimmt, interessierte noch Richard Auwärter (afS). Das werde sicher eine Gemeinschaftsaktion aus Architektin und dem beauftragten Gutachter, so der Schultes, denn es gelte sowohl die Wiederherstellung wie vor dem Brand als auch die Restarbeiten danach abzunehmen.