In der Dornhaner Balmerstraße sollen Mehrfamilienhäuser entstehen. Foto: Stöhr

Zwei Baugrundstücke müssen neu vergeben werden.

Ein Investor hatte seine Bauabsicht für die beiden Grundstücke in der Balmerstraße aufgegeben und diese an die Stadt zurückgegeben. Für die erneute Vergabe sollen nun Mindestvoraussetzungen gelten. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung.

So sieht die Vergaberichtlinie vor, das Baugrundstück im Bieterverfahren zum Höchstgebot zu veräußern. Mit der Abgabe des Gebots erklärt sich der Bieter bereit, mindestens zwei Mehrfamilienhäuser mit dreigeschossiger Bebauung zu bauen. Außerdem sollen mindestens 18 Wohnungen und eine Wohnfläche von mindestens 1800 Quadratmetern zur Verfügung gestellt werden.

Weiter sieht die Vergaberichtlinie vor, dass alle Wohnungen mit Balkon/Terrasse ausgestattet sein sollten und dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Innerhalb von drei Jahren müssen die Wohnungen bezugsfertig sein.

Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat die neue Vergaberichtlinie. Diese sei notwendig, um „die Vergabe in einer angespannten Marktlage transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten“, heißt es darin.