Der Dobler Gemeinderat beschäftigte sich wieder einmal mit dem Thema Windenergie. Die Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg/Engelsbrand bekommt jetzt nachträglich eine Stellungnahme.
Selbst Zugeständnisse gemacht hinsichtlich Flächenzielen für Windenergie – und nun trotzdem bald umzingelt? Einmal mehr wehrt sich Dobel gegen Windräder.
Diesmal geht es, wie bereits 2020, um Flächen am Heuberg und am Horntann auf Gemarkung Dennach, wo die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Neuenbürg/Engelsbrand mit erneuter Offenlage die Träger öffentlicher Belange, also auch die Gemeinde Dobel, informiert. Und zwar über ein ergänzendes Verfahren zur rückwirkenden Inkraftsetzung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie und digitalisierte Neufassung des Flächennutzungsplans zum 16. Dezember 2021. Dobler Belange wurden bisher so gut wie nicht berücksichtigt. Das wollen Verwaltung und Gemeinderat nicht einfach hinnehmen.
Wo plant Neuenbürg Konzentrationsflächen?
Die aktuellen Änderungen an den bereits 2020 ausgewiesenen Konzentrationsflächen sind laut neuer Offenlage gering und verbessern nicht die negativen Auswirkungen für Dobel. Im September 2020 bereits war bekannt worden, dass es vonseiten der VGem eine große Potenzialfläche am Heuberg sowie eine am Horntann geben soll. Beide Flächen erstrecken sich bis ins Eyachtal, Letztere bis an die Gemarkungsgrenze von Dobel unweit der Volzemer Steine. Damals schon hatte Bürgermeister Christoph Schaack von einer Umzingelung Dobels von Nordosten und Südosten her gesprochen.
Bitte um Fristverlängerung nicht gewährt
Das Schreiben der VGem vom 20. Oktober per E-Mail musste von den Adressaten bis spätestens 20. November beantwortet werden. Eine Bitte um Fristverlängerung bis nach der Dobler Gemeinderatssitzung vom Dienstag sei nicht gewährt worden, so der Bürgermeister. Das habe ihn irritiert: „Das ist kein gutes kommunales Miteinander.“ Man werde nun dennoch im Nachgang eine Stellungnahme verfassen. Im Entwurf dazu, den Schaack öffentlich machte, verweist er auf die Stellungnahme vom September 2020 und Juli 2021.
Damals hatte Rechtsanwalt Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer und Lenz im Auftrag Dobels die Sachlage umfassend dargestellt. Enttäuscht ist Schaack weiterhin, dass die Reduzierung der an Dobler Gemarkung grenzenden Konzentrationsfläche Horntann nur marginal ausgefallen ist: „Wir hätten uns mehr gewünscht.“
Schaack warnte, dass eine Firma bereits die Errichtung von zwölf Windenergieanlagen für den Bereich Heuberg plane. Auch in Dobel seien Flyer für deren Informationsveranstaltung am Donnerstag, 30. November, ab 18 Uhr in der Schwabentorhalle in Dennach verteilt worden. Keinerlei Infos habe man, was am Horntann weiter passieren solle.
Aufwendige Verlegung erneut Makulatur?
Gemeinderats- und Zuhörerbedenken sollen Eingang in die – nachträgliche – Stellungnahme an die Nachbarkommune finden: Es handelt sich bei Horntann und Heuberg um Vorbehaltsgebiete für Erholung und Tourismus. Außerdem sind Teile des ausgewiesenen Naturschutzgebietes Eyachtal mit Rotenbachtal von der Flächenplanung betroffen. Weiterhin wird auf die teils mängelbehaftete Visualisierung in der Dokumentation hingewiesen und nochmals auf die schwierige topografische Lage mit Steilhängen oberhalb der L 340, also am Heuberg, und unterhalb der L 340, also Horntann. Zuletzt wird an die für die Straubenhardter Windräder vorgenommene Verlegung des Premiumwanderwegs Westweg über den Heuberg erinnert. Mit Erstellung von Windkraftanlagen nun auch an dieser Stelle würde die aufwendige Verlegung erneut Makulatur.
Sämtliche Unterlagen der Gemeinde Dobel sind über das Ratsinformationssystem von der Homepage der Gemeinde Dobel aus abrufbar. Die Infos der Stadt Neuenbürg zu den Windenergieplänen finden sich über deren Homepage, Unterpunkt „Leben und Wohnen“ – „Bauen und Wohnen“ – „Flächennutzungsplan“.