Fast ein Jahr später als geplant wird der Bau des Windparks Zeller Blauen starten. Eine der vielen Vorgaben für den Betrieb mag überraschen.
Für den Windpark Zeller Blauen liegt aktuell noch kein detaillierter Zeitplan vor. Dies gab Stephan Günter, Sprecher der EWS, auf Nachfrage unserer Redaktion bekannt. Denn: Die Genehmigung für die Zuwegung liege noch nicht vor, erläuterte Günther. Deshalb sei noch unklar, wann genau mit dem Bau begonnen werden kann.
Eins könne man aber schon sagen: „Voraussichtlich wird es erst Anfang November 2026 richtig losgehen mit dem Bau.“ Ursprünglich habe man gehofft, schon in diesem Winter mit den Vorbereitungen wie Zuwegungen für den Windpark beginnen zu können, dies habe sich nun aber verzögert.
Viele Vorgaben müssen eingehalten werden
Es sei die Waldumwandlungsentscheidung der Forstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg, die noch nicht vorliegt, informiert das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auf Nachfrage unserer Redaktion. Und zudem macht das Landratsamt klar: „Es gibt weitere Vorgaben, die erfüllt sein müssen, damit ein Baubeginn erfolgen kann.“
Nach einer umfassenden Prüfung hat das Landratsamt im September die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt – unter verbindlichen Auflagen, wie spezielle Lärm- und Schattenwurfvorgaben, Kompensationszahlungen sowie unter anderem die Verpflichtung zur Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit für den späteren Rückbau.
Erst muss das Fröhnder Windrad stillstehen
Eine dieser Vorgaben mag durchaus überraschen. Das Windrad in Fröhnd muss dauerhaft außer Betrieb genommen werden, bevor der Windpark Zeller Blauen in Betrieb geht. Das Landratsamt erklärt dazu: „Die Vorhabenträgerin wollte die Bestandsanlage Fröhnd sowohl in Bezug auf Lärm als auch in Bezug auf Schattenwurf im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb des Windparks Zeller Blauen nicht berücksichtigt wissen. Dadurch ist die Außerbetriebnahme der Bestandsanlage Fröhnd die logische Konsequenz, bevor der Windpark Zeller Blauen in Betrieb geht.“
Die Vorhabenträgerin – also die EWS – und die Betreiberin der Anlagen in Fröhnd – das ist die Ökostromgruppe Freiburg – hätten entsprechende Erklärungen gegenüber dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde abgegeben, informiert dieses.
Vertrag zwischen EWS und Windpark Fröhnd
Dazu erklärt die Ökostromgruppe Freiburg, dessen Tochter die Windpark Fröhnd KG das Fröhnder Windrad betreibt: „Im Rahmen einer gemeinschaftlich-gedachten Energiewende wurde ein Vertrag geschlossen zwischen der Bürgerbeteiligungsgesellschaft Windpark Fröhnd KG (deren Geschäftsführung bei Thomas Schuwald, Geschäftsführer der Ökostromgruppe Freiburg, liegt) und EWS/Alterric, die die neuen Anlagen bauen möchten. Darin ist geregelt, dass die Bestandsanlage in Fröhnd zurückgebaut wird, sobald der Neubau der neuen Anlagen startet.“ Das 85 Meter hohe Fröhnder Windrad wurde im Juli 2005 in Betrieb genommen.
Bau von zwei weiteren Anlagen geplant
Dem Landratsamt Lörrach liegt zudem ein Antrag vor zum Abbau und Neubau einer moderneren Anlage in Fröhnd. Die Bearbeitung sei aber auf Antrag der Vorhabenträgerin bis auf Weiteres ausgesetzt. Dazu erklärt Daniela Himbert, Pressesprecherin der Ökostromgruppe Freiburg: „Ja, wir planen den Bau von zwei Anlagen auf dem Hochgescheid.“
Baubeginn innerhalb von drei Jahren nötig
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kann der Baubeginn nun innerhalb von drei Jahren erfolgen. Danach erlischt sie.
Da das Interesse an der Thematik groß sei, hat das Landratsamt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Windpark auf ihrer Internetseite zusammengestellt: www.loerrach-landkreis.de/genehmigung-zeller-blauen