Thomas Wiehl kann sein geplantes Mehrfamilienhaus in Aasen bauen. Damit endet eine dreijährige bürokratische Odyssee. Sogar Thorsten Frei hatte sich eingeschaltet.
„Ich bin froh, dass die Angelegenheit nun ein gutes Ende gefunden hat“, sagte Thomas Wiehl freudestrahlend direkt nach der Donaueschinger Bauausschusssitzung am 24. Februar. Seine bürokratische Odyssee hat ein Ende: Dank des Bau-Turbos darf er nun, nach Beschluss des Bau-Ausschusses, sein seit Jahren geplantes Bauprojekt auf seinem Grundstück in Aasen umsetzen. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage im nördlichen Bereich des Ortsteils Aasen – sieben Wohneinheiten waren in den verschiedenen Planungsständen vorgesehen. Doch drei Jahre lang hatten Bürokratie, Nachforderungen der Verwaltung und mehrfache Überarbeitungen der Pläne das Vorhaben ausgebremst.
Formal läuft das Verfahren nun als vereinfachter Bauantrag im unbeplanten Innenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch, gestützt auf die Sonderregelung des neuen Paragrafen 34b BauGB – jenes Instruments, das bundesweit als Bau-Turbo eingeführt wurde, um Wohnungsbau in schwierigen Bestandssituationen zu erleichtern. Doch der Weg dahin war schwierig: Wiehl schildert, dass ihm von der Verwaltung die Anwendung des Bau-Turbo-Gesetzes ausdrücklich als möglicher Lösungsweg in Aussicht gestellt wurde.
Dann stockte der Prozess erneut: Laut Wiehl wurde ihm von der Verwaltung erläutert, man werde dem Gemeinderat empfehlen, dem Bau-Turbo-Gesetz nicht zuzustimmen. Für ihn stellte sich damit die grundsätzliche Frage, wie weit die vom Gesetzgeber gewollte politische Entscheidungskompetenz auf kommunaler Ebene tatsächlich zum Tragen kommt, wenn die Anwendung des Instruments faktisch bereits im Vorfeld ausgeschlossen wurde. Denn auch der Ortschaftsrat Aasen hatte das Projekt zweimal beraten und jeweils positiv votiert.
Dass es bei diesem Bauvorhaben um mehr geht als um eine „verwaltungsinterne Detailfrage“, zeigt die politische Kaskade, die der Fall ausgelöst hat. Die grundsätzliche Frage der Anwendbarkeit des Bau-Turbo-Gesetzes in diesem Fall wurde auch auf hochpolitischer Ebene diskutiert. Ex-OB und Bundeskanzleramtsminister Thorsten Frei hatte sich in die Diskussion eingeschaltet, nachdem er von Wiehl im Herbst 2025 angeschrieben wurde.
Testfall für die Stadt
Für die Stadt wurde das Projekt zum Testfall: Wie ernst meinen Kommunen es mit den neuen Spielräumen, die der Bund ihnen für den Wohnungsbau an die Hand gegeben hat? Der bis Ende 2030 befristete Paragraf 34b BauGB erlaubt es Gemeinden, Wohnbauvorhaben im unbeplanten Innenbereich zuzulassen, wenn sie städtebaulich vertretbar sind und einen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten, auch wenn einzelne juristische Kriterien formal nicht vollständig erfüllt werden.
Der Projektbericht, welcher dem Bauausschuss vorgelegt wurde, verweist auf die angespannten Rahmenbedingungen: Bundesweit sind die Baugenehmigungen eingebrochen. Allein 2023 wurden rund 26,6 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahr. Donaueschingen verzeichnet stabile bis leicht steigende Einwohnerzahlen. Aasen gilt als besonders gefragter Wohnstandort.
Wiehl freut sich, dass der Bau-Turbo nun gezündet hat. Wesentlich sei die professionelle und strukturierte Zusammenarbeit zwischen Architektin Linda Rebholz, der Stadtverwaltung und dem Bauherrn gewesen. Der Fall zeigt, wie mühsam der Weg vom bundespolitisch gewollten Bau-Turbo bis zur Entscheidung vor Ort sein kann.
Was ist der Bau-Turbo?
Der Bau-Turbo
ist ein Gesetzespaket der deutschen Bundesregierung (geplant für Ende 2025/Anfang 2026), das darauf abzielt, den Wohnungsbau durch drastisch verkürzte Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Es erlaubt Kommunen, bei Nachverdichtungen, Aufstockungen und Umnutzungen von Gebäuden Bebauungspläne in nur drei Monaten zu genehmigen, denn Baugenehmigungen dauern oft länger als der Bau selbst. Der Bau-Turbo ermöglicht Abweichungen von Bebauungsplänen und Bauvorschriften, selbst wenn sich ein Vorhaben nicht exakt in die Umgebung einfügt.