Baurechtliche Hürden einfacher nehmen: Ein Arbeitskreis soll ein Konzept in Sachen Bau-Turbo ausarbeiten und dem Gemeinderat Schliengen zum Beschluss vorlegen.
Beim Bau-Turbo geht es vornehmlich um einen flexibleren Umgang der Kommunen bei Abweichungen und Befreiungen von Bebauungsplan-Vorschriften. Ein städtebauliches Entwicklungskonzept soll in Schliengen nun dafür sorgen, dass die Gemeinde ihrer mit Gesetzesänderung einhergehenden höheren Verantwortung gerecht wird und Fehlentwicklungen vermieden werden.
Zahlreiche Änderungen enthält das Gesetz zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Wohnraumsicherung im Baugesetzbuch, das Ende Oktober vorigen Jahres in Kraft getreten ist. Da seien zum einen erweiterte Befreiungen etwa bei Aufstockungen, Anbauten und beim Bauen in zweiter Reihe, wenn es dazu dient, Wohnraum zu schaffen, erläuterte Bauamtsleiter Andreas Kiesewetter im Gemeinderat.
Im unbeplanten Innenbereich können auch dort neue Wohngebäude entstehen, wo sie sich nicht an das Umfeld anpassen. Lärmschutz wird auch abweichend der üblichen TA (Technische Anleitung) Lärm möglich sein.
Zudem kann bei Bauvorhaben bis Ende 2030 von den Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden, wenn nachbarschaftliche Interessen und öffentliche Belange berücksichtigt werden und dabei neuer Wohnraum entsteht — etwa durch Neubauten, Nutzungsänderungen oder Erweiterungen.
Zustimmung der Gemeinde zwingend vorgeschrieben
Für alle diese Abweichungen und Befreiungen schreibt das Turbo-Bau-Gesetz allerdings die Zustimmung der Gemeinde zwingend vor, weil damit ein erheblicher Eingriff in die kommunale Planungshoheit einhergeht. Deshalb habe der Gemeindetag darauf hingewiesen, dass Kommunen nicht umhin kämen, ihre Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung genauer zu definieren, auch um eine klare Handhabe zu haben, unerwünschte Entwicklungen zu vermeiden und Anträge rechtssicher ablehnen zu können, erläuterte Kiesewetter.
Der noch zu bildende Arbeitskreis, der nichtöffentlich tagen wird, soll nun ein städtebauliches Entwicklungskonzept für Schliengen ausarbeiten, unter anderem mit Blick darauf, welche Abweichungen bei den insgesamt 75 Bebauungsplänen der Gemeinde befürwortet werden können, wo im Außenbereich, angrenzend an die Bebauung neue Bauvorhaben genehmigt werden sollen und wie das Bauen in zweiter Reihe unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange vonstatten gehen soll.
Fachlich beraten soll den Arbeitskreis, dem nebst Bürgermeister Christian Renkert und Bauamtsleiter Kiesewetter, die Ortsvorsteher sowie einem Gemeinderatsvertreter je Fraktion angehören werden, von einem Vertreter des Stadtplanungsbüros FSP.
Details sollen noch im Rat vorgestellt werden
Einhellige Zustimmung fand der Bau-Turbo im Ratsrund. Es sei längst überfällig, fand Bodo Zimmermann (CDU), erspare es doch viel Aufwand und Kosten etwa beim Bauen in zweiter Reihe und anderen Vorhaben, die an planungsrechtlichen Vorgaben scheitern. Bedenken gab es, ob sich der Aufwand eines Arbeitskreises lohne.
Karsten Willmann (Grüne) – „die Landesbauordnung wird ja nicht abgeschafft“ – regte an, ein Vertreter von FSP Stadtplanung solle zunächst im Ratsrund erläutern, „was wir maximal erreichen können und was das für einen Aufwand bedeutet“. Georg Hoffmann (Grüne) schlug vor, auch einen Vertreter des Natur- und Umweltschutzes einzubeziehen, was wenig Anklang fand.
Thomas Sattler (FW) fand, Sinn des Bau-Turbos sei schließlich, „Dinge zu beschleunigen, nicht zu bremsen“. Timo Hemmer (FW) wollte wissen, ob das städtebauliche Entwicklungskonzept „über dem Bebauungsplan“ stünde, was Kiesewetter bejahte. Auch könnte es Eigentümer unbebauter Grundstücke motivieren, aktiv zu werden, weil baurechtliche Hürden einfacher genommen werden könnten, wie Bürgermeister Renkert auf Nachfrage von Oberereggenens Ortsvorsteher Ralf Gabelmann formulierte.
Geplant ist nun, dass zunächst ein Vertreter des Stuttgarter Stadtplanungsbüros FSP in einer Ratssitzung vorstellen soll, wie die Umsetzung des Bau-Turbos vor Ort vonstatten gehen kann, welche Erfahrungen es aus anderen Gemeinden gibt und wie hoch der Aufwand für ein städtebauliches Entwicklungskonzept sein wird.