Ein Mehrfamilienhaus mit 14 barrierefreien Wohnungen soll in Oberndorf entstehen. Vor dem „Bau-Turbo“ stand jedoch eine Entscheidung des Gemeinderats an.
Schneller Wohnraum schaffen: Diese Absicht steckt hinter dem „Bau-Turbo“, der ein Abweichen von Bauplanungsvorschriften erlaubt und Verfahren damit beschleunigt. Im Fall des geplanten Mehrfamilienhauses auf dem Lindenhof ging es um die Anzahl der Geschosse. Den Gemeinderat beschäftigten am Dienstag aber auch andere Fragen.
14 barrierefreie Wohnungen sind auf einem bislang unbebauten Grundstück im Lerchenweg geplant. Eine Bauvoranfrage an die Stadt sollte klären, ob das Mehrfamilienhaus, was die Geschosszahl angeht, mit einer Befreiung zulässig wäre.
Der Bebauungsplan Strüten I aus dem Jahr 1973 lässt nur ein Vollgeschoss zu. Im Fall des Mehrfamilienhauses sind eine Teilunterkellerung, zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss, das nicht als Vollgeschoss zählt, vorgesehen, erklärte der städtische Bauverwaltungsleiter Marian Kraft.
14 Stellplätze nötig
In der benachbarten Fluorner Straße seien zwei Vollgeschosse erlaubt, im „Strüten III“ teilweise sogar bis zu drei Vollgeschosse. Die Befreiung könnte daher aus Sicht der Stadt erteilt werden.
Auch seien die von der Stadt im Dezember festgelegten Bau-Turbo-Leitlinien erfüllt: So diene dieser der Schaffung von Wohnungen, die Erschließung sei vorhanden und das Vorhaben sei flächensparend. Weil alle Wohnungen kleiner als 80 Quadratmeter seien, müssten 14 Kfz-Stellplätze – diese sind vor dem Gebäude, also zum Lerchenweg hin eingeplant – nachgewiesen werden.
Reichen die Stellplätze aus?
Zu Letzterem gab es schon beim neuen Arbeitskreis Kernstadt, der vor dem Gemeinderat erstmals getagt hatte, Klärungsbedarf. Dort wurden Bedenken geäußert, dass der Lerchenweg recht schmal sei, und dass ein Stellplatz pro Wohnung möglicherweise nicht ausreichen könnte.
Bei der Festlegung der Leitlinien sei die Grenze von 80 Quadratmetern Wohnungsgröße für die Bemessung der Stellplatzanzahl als praktikabel erachtet worden, hatte Marian Kraft dazu gesagt. Irgendwo müsse man die Grenze ziehen, und die Verwaltung sehe keinen Anlass für eine Anpassung, war das Fazit von Bürgermeister Matthias Winter.
In beiden Sitzungen wurde auch die Frage nach einer Spielplatzpflicht gestellt. Diese bestehe, bestätigte Kraft – auch wenn die Ausführung bis auf die Größe nicht näher definiert sei, deutete er an, dass die Ansprüche des Gesetzgebers da nicht allzu hoch zu sein scheinen.
Sorge vor einem Präzedenzfall
Die Notwendigkeit, Parkverbotsschilder zu installieren, wie von Jens Glatthaar (FWV) im Gemeinderat angeregt, sah die Stadtverwaltung nicht. „Ungeschicktes Parken“ in engen Straßen könne es auch an anderer Stelle immer wieder geben.
Sabine Jaud (FWV) wollte angesichts des Themas Vollgeschosse wissen, ob man auch die Aufstockung eines anderen Hauses im Lerchenweg um ein Geschoss erlauben müsste, wenn man nun die Befreiung für das Mehrfamilienhaus erteile. „Das wäre, städtebaulich gesehen, eine andere Situation“, meinte Marian Kraft – auch mit Blick darauf, dass das geplante Mehrfamilienhaus eine Baulücke füllen soll.
Der Gemeinderat gab letztlich die Zustimmung zur Befreiung bei einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen.