Die Basketballerinnen dürfen ein weiteres Jahr in der Oberliga ihr Können zeigen.Foto: Schell-Deking Foto: Schwarzwälder Bote

Basketball: Weiter in der Oberliga

(csd). Laut Beschluss des Basketball-Verbandes von Baden-Württembergs (BBW) wurde die Tabelle des Spielbetriebs der Oberliga-Damen zum 15. März 2020, in der die Mannschaft des Basketballvereins Villingen-Schwenningen den letzten Platz belegt hatte, eingefroren. Um sämtlichen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, darf die erstplatzierte Mannschaft (oder eventuell der Nachrücker) aufsteigen, aber es gibt keine Absteiger (wir haben berichtet).

Schon steht das erste Problem ins Haus, denn der MTV Stuttgart, der die Saison auf Platz eins abschließt, hat eine Mannschaft in der nächsthöheren Liga (Regionalliga), Stuttgart kann deshalb nicht aufsteigen – außer die erste Mannschaft des MTV schafft den Sprung in die 2. Liga.

Nun kommt es auf den USC Freiburg an

Dafür müsste "Meister" USC Freiburg verzichten. Hoch kommen möglicherweise die beiden Landesliga-Meister aus Schwäbisch Hall und Söflingen. In der kommenden Saison muss also in der Oberliga mit 14 oder sogar 15 Teams gerechnet werden.

Aktuell versucht bei den Doppelstädterinnen jede Spielerin individuell ihren Konditionsstand mit Joggen oder Radfahren auf einem guten Stand zu halten, aber das entspricht natürlich nicht den explosiven Bewegungen eines Basketballspiels.

Völlig in der Luft hängt der BV Villingen-Schwenningen auch dahingehend, wann ein Besuch der Sporthalle wieder möglich ist. Christine Schell-Deking, die Sportliche Leiterin des Vereins, meint: "Ich gehe davon aus, dass der Trainingsbetrieb erst mit der Aufnahme des Schulsportunterrichts wieder möglich sein wird."

Aufgrund der "Nicht-Abstiegs-Regelung" kann der BVVS also in der Oberliga bleiben, was bis zuletzt das Ziel der Spielerinnen war. Bei so vielen Fragezeichen ist auch der finanzielle Aspekt nicht zu vernachlässigen. Hier geben die Doppelstädterinnen insofern Entwarnung, da sie eher mit einer Rückzahlung der vorab geleisteten Schiedsrichtergelder rechnen können und auch sämtliche Hallengebühren der basketballlosen Zeit entfallen.