Nach dem „Freigang-Mord“ im Basler Breite-Quartier Anfang des Monats stand am Freitag die Verhandlung über einen Antrag auf Sicherungsverwahrung eines an Schizophrenie erkrankten Mörders unter einem besonderen Licht.
Die Tötung einer Seniorin im Basler Breite-Quartier Anfang des Monats hat für großes Aufsehen gesorgt. Denn: Der mutmaßliche Täter ist ein psychisch kranker Mann, der bereits vor einigen Jahren zwei Menschen getötet hat. Bei einem unbegleiteten Freigang des Forensik-Patienten soll es dann erneut zu einer Bluttat gekommen sein. Mittlerweile steht die Frage im Raum, ob die Basler Behörden versagt haben, und seitens der Politik wurden Rufe nach einer restriktiveren Praxis bei Vollzugslockerungen laut.
Besonderes Interesse
Vor dem Hintergrund des „Freigang-Mords“ stand am Freitag die Verhandlung über einen Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mannes in der Stadt am Rheinknie in einem ganz besonderen Licht. Er hatte im Jahr 2017 einen Obdachlosen erstochen. Die Psychiaterin sagte vor Gericht, bei ihm seien nach wie vor „Wahneinfälle“ vorhanden. Diese können dazu führen, dass er Handlungen durchführt, die gefährlich seien, stellte die Gutachterin fest. „Ich bin kein böser Mensch“, erwiderte der Brasilianer, als er vom Gerichtspräsidenten auf die Tat angesprochen wurde. Er sei ein sehr gläubiger Mann und sei überzeugt, dass Gott nur das Beste wolle. Wegen seiner Krankheit verliere er oft die Kontrolle über sich selbst. Zugleich betonte er aber, dass er nicht etwa Stimmen höre. Er habe damals „die Bibel falsch verstanden“.
Während des Strafverfahrens im Jahr 2018 zeigte sich, dass die Tat weder mit dem Drogenhandel noch mit der Integration einen direkten Zusammenhang hatte, sondern mit paranoider Schizophrenie, die sich in einem religiösen Wahn äußerte.
Hohe Rückfallgefahr
Aufgrund der hohen Rückfallgefahr und zum Schutz der Öffentlichkeit ordnet der Straf- und Maßnahmenvollzug eine Sicherungsverwahrung an. Das Strafgericht hatte im Jahr 2018 eine stationäre psychiatrische Behandlung für den Mann beschlossen. Es sei kein milderes Mittel mehr zum Schutz der Öffentlichkeit vorhanden, kommentierte Daniel Delaplace, der Jurist des Maßnahmenvollzugs, die Verwahrung. Das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit überwiege in diesem Fall klar die Freiheitsrechte des Beschuldigten.
„Um die Gefahr zu verstehen, die von ihm ausgeht, muss man den Blick noch mal auf die Anlasstat richten“, führte der Jurist aus. Damals sei der Beschuldigte überzeugt gewesen, im Auftrag Gottes zu handeln. Für eine günstige Legalprognose müssten die Symptome ausreichend geheilt sein. Davon sei man derzeit aber weit entfernt.
Seniorin sticht im Wahn zu
Ein weiterer Fall, der das angrenzende Ausland erschütterte, war die Tötung eines siebenjährigen Schülers mit einem Messer. Der Junge befand sich auf dem Heimweg am St. Galler-Ring im Gotthelf-Quartier, als die damals 76-jährige Alice F. im März 2019 zustach. Das Basler Strafgericht erklärte im August 2020, die Frau habe den Tatbestand des Mordes erfüllt. Sie war aber aus psychischen Gründen nicht schuldfähig, weshalb sie nicht verurteilt wurde. Stattdessen sprach das Gericht eine Verwahrung aus, die vor zwei Jahren im Berufungsprozess bestätigt wurde.
Zur Verwahrung kam es, weil das Gericht davon ausging, dass die Seniorin wegen ihrer psychischen Krankheit weitere Drohungen aussprechen und Gewaltdelikte begehen könnte. Zudem zeigte Alice F. auch keine Bereitschaft, sich therapeutisch und medikamentös behandeln zu lassen, weshalb eine stationäre Maßnahme „aussichtslos“ sei.
Drohungen häufen sich
Auslöser der psychischen Störung waren zivilrechtliche Streitigkeiten ihres 1999 verstorbenen Lebenspartners, in welche sie involviert gewesen war – und vor allem der Umstand, dass die gemeinsame Wohnung des Paares in Allschwil 1992 zwangsgeräumt wurde. Die beiden landeten vorübergehend auf der Straße, ihr Eigentum wurde eingelagert und 1995 veräußert.
Mehr als 42 Jahre lang habe die Beschuldigte wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben, hieß es im Rahmen der Verhandlung. Dabei hätten diese über die Jahre hinweg an Häufigkeit und Intensität zugenommen.
Unbegleiteter Freigang
Beim Mord im Basler Breite-Quartier befand sich der mutmaßliche Täter auf einem unbegleiteten Freigang. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung konnte der an Schizophrenie erkrankte Mann wenig später festgenommen werden. In der Verhandlung um den Mord an zwei Frauen im November 2014 hatte das Gericht seine Schuldunfähigkeit festgestellt und ordnete eine stationäre psychiatrische Behandlung an.
Die Frage, wie es zu der erneuten Tötung kommen konnte, stand jüngst bei einer Medienkonferenz im Raum. Die Behörden teilten indes nur allgemeine Informationen über das Vorgehen im Straf- und Maßnahmenvollzug mit – Angaben zum konkreten Fall gab es keine. „Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten – ich bedaure das“, sagte Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger. Ob die Basler Behörden im Fall von Raphael M. versagt haben, stellen sich die Verantwortlichen des Basler Straf- und Maßnahmenvollzugs sowie der UPK, wo der mutmaßliche Täter in der forensischen Abteilung behandelt wurde. Eine externe Untersuchung zu den Vorgängen im UPK soll Klarheit bringen.