Die Basler Regierung hat aber grundsätzlich Sympathie für das Vorhaben. In anderen Kantonen gibt es ein Verbot.
Im Kanton Basel-Stadt soll der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten nicht verboten werden. Eine entsprechende Anfrage aus dem Großen Rat verstößt laut der Basler Regierung gegen „höherrangiges Recht“ und ist unzulässig. Die Regierung hat jedoch Sympathien für ein Verbot.
Lage in anderen Kantonen
Die Basler Regierung beantragt beim Großen Rat die Weiterreichung der parlamentarischen Anfrage von Christoph Hochuli (Evangelische Volkspartei, EVP), wie sie am Dienstag mitteilte. Grundsätzlich würde die Regierung ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten begrüßen. Sie wolle die Entwicklungen auf Bundesebene sowie in anderen Kantonen weiterverfolgen, heißt es.
Der Große Rat hatte im November 2024 die Anfrage von Hochuli mit 45 zu 35 Stimmen bei elf Enthaltungen an die Regierung zur Erstberichterstattung überwiesen. Im Kanton Wallis und im Jura hatten die Parlamente bereits ein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten beschlossen, während auf Bundesebene über ein Verbot diskutiert wird: Der Nationalrat hatte im vergangenen Juni eine entsprechende Anfrage des Waadtländer Nationalrats Christophe Clivaz (Grüne) mit 122 zu 63 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen.
Ständerat entscheidet
Ob ein nationales Verbot tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit ungewiss. Als Nächstes muss der Ständerat über ein Verbot entscheiden.