Das Tötungsdelikt an einer Seniorin in Basel wirft Fragen auf, denn der mutmaßliche Täter hat bereits Menschen getötet. Bei einem unbegleiteten Freigang des Forensik-Patienten soll es erneut zu einer Bluttat gekommen sein. Die Behörden beziehen Stellung.
Das Tötungsdelikt an einer 75-jährigen Frau im Breite-Quartier am vergangenen Donnerstag treibt die Basler um. Denn: Der mutmaßliche Täter, den die Polizei nach einer Öffentlichkeitsfahndung festnehmen konnte, hat nicht zum ersten Mal getötet.
Der an Schizophrenie leidende 32-jährige Raphael M. hatte bereits am 3. November 2014 im selben Quartier zwei Frauen erstochen und einen betagten Mann mit einem Messer schwer verletzt. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen. Das Basler Strafgericht ordnete daraufhin eine stationäre psychiatrische Behandlung an.
Täter ist schuldunfähig
Das Gericht stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hatte. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte groß sei.
Am vergangenen Donnerstag soll er das 75-jährige Opfer bei einem unbegleiteten Freigang in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg getötet haben. Wie konnte das passieren? Diese Frage stand am Montag im Rahmen eines Pressegesprächs im Raum. Indes: Fragen zum konkreten Fall und mutmaßlichen Täter wurden wegen des laufenden Verfahrens nicht beantwortet. Stattdessen informierten Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Lukas Engelberger, Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Sabine Uhlmann, Leiterin des kantonalen Straf- und Maßnahmenvollzugs, Michael Rolaz, Chef der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), sowie Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK, über das Vorgehen im Straf- und Maßnahmenvollzug.
Externe Untersuchung
„Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten – ich bedaure das“, sagte Engelberger. Ob die Basler Behörden im Fall von Raphael M. versagt haben, stellen sich die Verantwortlichen des Basler Straf- und Maßnahmenvollzugs sowie der UPK, wo der mutmaßliche Täter in der forensischen Abteilung behandelt wurde. Eine externe Untersuchung zu den Vorgängen im UPK soll Klarheit bringen. „Oberstes Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen“, erklärte Eymann vor zahlreichen Medienvertretern. Ob alles nach Vorschrift abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, so Eymann weiter. Noch vor der externen Untersuchung würden die UPK bereits die Abläufe intern analysieren, kündigte Hachtel an. Eine erste Maßnahme: Die UPK haben Freigänge kurzfristig bis Dienstag gesperrt. Rolaz zufolge gelte die Maßnahme zum Schutz der Patienten. Die Öffnung des Vollzugs sei gesetzlich vorgeschrieben, daher müssten die UPK diese danach wieder anstreben, wie weiter zu erfahren war.
Unbegleiteter Freigang
Wie es zur der Entscheidung kam, den Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, ist derzeit noch nicht publik. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Maßnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsurteil könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äußern, wie dessen Leiterin Uhlmann erklärte.
Klar ist: Lockerungen von Maßnahmen bei Patienten in der forensischen Abteilung würden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Diese fänden zunächst begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch außerhalb. So solle etappenweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden. Letztlich entscheidet der kantonale Straf- und Maßnahmenvollzug über Lockerungen und Freigänge, breit abgestützt nach Aktenlage, führte Uhlmann aus. Kurzum: „Vor jedem Ausgang wird der psychische Zustand des Patienten neu eingeschätzt.“ Bei Anzeichen von Problemen fänden keine Ausgänge statt.
Laut Hachtel gibt es etwa bei jedem 30. Ausgang Probleme –jedoch nicht gravierender Art. „Meistens handelt es sich nur um Verspätungen, welche die Patienten selbst oft telefonisch ankündigen.“ Grundsätzlich würden die Ausgänge gut funktionieren.
Ärzte ausgetrickst?
Konnte der mutmaßliche Wiederholungstäter (Eymann: Es gilt die Unschuldsvermutung) die Ärzte vielleicht über seinen tatsächlichen Gesundheitszustand getäuscht haben? Manipulation und Lügen gehörten zur Arbeitsrealität der UPK, so Hachtel. Aber: Einem vorgetäuschten Verhalten könne man beim Patienten über direkte Beobachtung, unter anderem in Stresssituationen, auf die Schliche kommen. Die Basler Forensik verfügt über zwei Abteilungen mit je 16 Plätzen. Derzeit gibt es zwölf untergebrachte Täter, die unter einer paranoiden Schizophrenie leiden und eine Gewalt- oder Sexualstraftat begangen haben.