Untersuchungen am Unfallort nach der Ballon-Havarie im Juli 2022 bei Bad Niedernau. Foto: Markus Ulmer

Bei dem Ballon-Unglück bei Bad Niedernau wurden 2022 zwei Menschen schwer verletzt. Ein neues Experten-Gutachten belastet den Ballonführer. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Die Ermittlungen zur Ballon-Havarie in Bad Niedernau bleiben eingestellt. Der Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) führt zu keiner juristischen Neubeurteilung der Ereignisse, die am 22. Juli 2022 zu einer Bruchlandung eines Heißluftballons bei Bad Niedernau geführt haben. Der auf der Alb gestartete Ballon war in ein schweres Gewitter geraten und abgetrieben worden. Zwei der neun Passagiere wurden schwer verletzt.

 

Der Gutachter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung war zu dem Schluss gekommen, dass der Ballonführer sich unzureichend auf die Fahrt vorbereitet und die notwendigen meteorologischen Daten nicht abgerufen hatte: Angesichts des angekündigten heraufziehenden Gewitters hätte er nicht starten dürfen, so der Gutachter. Zudem habe der Ballonführer es versäumt, die Fahrt innerhalb der ersten Stunde abzubrechen, als noch eine sichere Landung möglich gewesen wäre. Die BFU stützte sich in ihrem im November 2025 veröffentlichten Bericht unter anderem auf ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom September 2023.

Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte nach der Ballon-Havarie Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung aufgenommen und diese im Januar 2024 eingestellt. Der Wetterwechsel, so damals die Aussage der Staatsanwaltschaft, „war in der Art und Weise nicht vorhersehbar“. An dieser Einschätzung ändert auch der Bericht der Unfallermittler der BFU nichts. Sie habe diesen Bericht geprüft, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Die Ermittlungen würden jedoch nicht wieder aufgenommen.

Gutachten mit gegensätzlichen Schlussfolgerungen

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf das von ihr im Rahmen der Ermittlungen in Auftrag gegebene Gutachten. Auch dieses habe den Bericht des Deutschen Wetterdienstes vom September 2023 ausgewertet. Der Gutachter der Staatsanwaltschaft schätzt die Lage jedoch anders ein als die BFU. Er kam „unter Berücksichtigung des konkreten zeitlichen Ablaufes vor dem Start und der nach Zeugenangaben wahrgenommenen Wetterverhältnisse am Startort zum Ergebnis, dass die meteorologische Flugvorbereitung nicht gegen anerkannte Regeln verstieß“, so die Staatsanwaltschaft. „Wenngleich der weitere Flugverlauf und auch der Bericht der BFU im Nachhinein aufzeigen, dass der Flug besser nicht angetreten worden wäre, ergaben sich aus dem Gutachten keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte dafür, dass der Ballonführer vor Beginn der Startphase Erkenntnisse hatte oder Erkenntnisse dafür hätte haben müssen, den Flug nicht anzutreten.“ Eine mangelhafte Flugvorbereitung durch den Piloten könne „nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden“.

Abweichender Zweck der Gutachten

Die Staatsanwaltschaft verweist auf den „abweichenden Zweck und unterschiedliche Zielrichtungen“ der beiden Gutachten, die zu völlig konträren Schlussfolgerungen kommen. „Der im Ermittlungsverfahren beauftragte Sachverständige hatte (...) zu beurteilen, ob ein etwaiges Fehlverhalten dem Ballonführer persönlich vorzuwerfen ist.“ Das Gutachten der BFU diene dazu, künftige Unfälle zu vermeiden.Theoretisch wäre eine Wiederaufnahme der Ermittlungen möglich gewesen. Bei fahrlässiger Körperverletzung beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist ist die Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens grundsätzlich möglich: bei neuen Hinweisen, bei begründet geänderter Rechtsauffassung oder neuer Bewertung des Beweismaterials.