Im Juli 2022 musste ein Heißluftballon bei Bad Niedernau notlanden. Ein neuer Untersuchungsbericht sagt: Der Ballonführer hätte bei der vorhergesagten Wetterlage nicht starten dürfen.
Ende Juli 2022 musste ein Heißluftballon mit zehn Insassen bei Bad Niedernau notlanden. Er war auf der Alb in ein Gewitter gekommen und in heftigen Windböen abgetrieben worden. Das Unglück, bei dem zwei Passagiere schwer verletzt wurden, wäre vermeidbar gewesen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), der im November 2025 veröffentlicht wurde.
Angesichts der Wetterverhältnisse hätte der Ballonführer gar nicht starten dürfen, heißt es in dem Bericht. Auch im Verlauf der Ballonfahrt habe der Ballonführer es versäumt, rechtzeitig eine sichere Landung einzuleiten. Er betreibt ein Luftfahrtunternehmen und bietet unter anderem Ballonflüge über die Alb an.
Der Untersuchungsbericht der BFU ist auch deswegen so brisant, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Ballonführer bereits seit über einem Jahr eingestellt sind. Den Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung sah die Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, nachdem ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vorlag. Der Gutachter der Staatsanwaltschaft war zu dem Schluss gekommen, dem Ballonführer sei kein Vorwurf zu machen. Der Wetterwechsel sei so nicht vorhersehbar gewesen.
Damaliges Gutachten ist nicht öffentlich einsehbar
Das damalige Gutachten ist nicht öffentlich einsehbar. Auch teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bislang nicht mit, wer das Gutachten verfasst hat.
Der Untersuchungsbericht der BFU dagegen ist öffentlich abrufbar. Dass er erst dreieinhalb Jahre nach dem Unglück vorliegt, kommentierte ein Insider so: „Das kann halt so lange dauern.“ Das gehe durch mehrere Instanzen und müsse einer Qualitätszertifizierung entsprechen. „Da wird über jedes Wort genau nachgedacht.“
Minutiös wertet der Bericht der BFU auf 24 Seiten die Fahrt des Heißluftballons am 28. Juli 2022 aus – von den Vorbereitungen vor dem Start bis zu der Notlandung in Bad Niedernau. Die Berichterstatter schlüsseln genau auf, welche Wetterdaten der Ballonführer wann abgerufen hat und welche Schlussfolgerungen er daraus hätte ziehen müssen. Das Fazit: „Die vorhergesagten und sich bereits zu Beginn der Fahrt klar abzeichnenden Wetterverhältnisse ließen keinen Zweifel daran, dass eine sichere Ballonfahrt in diesem Gebiet nicht durchführbar war.“
„Vorhersagen waren eindeutig“
Der Ballonführer sei sehr erfahren, schreiben die Berichterstatter. „Seinen Angaben nach hatte er die Wettervorhersagen derart interpretiert, dass der Regen beziehungsweise die Gewitter das Fahrgebiet erst gegen Mitternacht erreichen würden. Die Vorhersagen ergaben aber ein anderes Bild, denn die Gewitter waren bereits für den Abend vorhergesagt, also für den Zeitraum der Ballonfahrt.
Diese Vorhersagen waren eindeutig und konnten im Grunde nicht fehlinterpretiert werden. Er hätte die Ballonfahrt telefonisch oder spätestens am Treffpunkt in Willmandingen, also um 18.30 Uhr, absagen müssen. Die Motivation des Ballonführers, die Fahrt unter diesen Bedingungen anzutreten, konnte die BFU nicht ergründen.“
Gestartet war der Ballon um 19.19 Uhr bei Willmandigen. Die erste Stunde der Fahrt verlief ruhig, der Ballon driftete nach Südwesten in Richtung Jungingen im Killertal. Noch wäre Zeit gewesen, zu reagieren, heißt es in dem Bericht. Denn was auf die Ballonfahrer zukam, war nicht nur im Briefing-Portal für Piloten des Deutschen Wetterdienstes zu sehen, sondern mit bloßem Auge: Von Südosten her zogen Schauer und Gewitter auf. Ballon und Gewitterfront „zogen stetig aufeinander zu“.
Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch sowohl die Windverhältnisse als auch der Untergrund noch so günstig, dass der Ballonführer sicher hätte landen können, so der Bericht. Alles, was danach passierte, „lag nicht mehr in der Hand des Ballonführers“. Sowohl die stürmische Fahrt am Rande des Gewitters als auch die Notlandung im Neckartal hätte, das legt der Bericht nahe, für ihn und die Mitfahrer tödlich enden können.
„In Gefahr hineinmanövriert“
Die BFU-Berichterstatter haben eigens ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes angefordert. Der Ballonführer habe vor dem Start „nur ein sehr allgemeines Wetterbriefing“ abgerufen, mit dem eine „sorgfältige meteorologische Vorbereitung kaum möglich“ gewesen sei. Dabei standen in dem Portal des Deutschen Wetterdienstes Informationen zur Verfügung, die auf die möglichen Gewitter hinwiesen, explizit unter dem Abschnitt „Hinweise für Ballonfahrer“.
Umso aktiver wurden die Wetterdaten nach dem Start des Ballons mit der persönlichen Kennung des Ballonführers abgerufen, unter anderem die „Blitzkarte Europa“ und aktuelle Schauer- und Gewitterdarstellungen für den Bereich der Flugroute. Interessanterweise wurden diese Daten von mehreren Geräten aus mit der persönlichen Kennung des Ballonführers abgerufen – so dass mutmaßlich mehrere Personen, auch vom Boden aus, die Lage beurteilen wollten.
Mehrfach Wetterdaten abgerufen
Die Bewertung der Berichterstatter: Spätestens nach dem Start bot sich dem Ballonführer „der freie Blick auf das aufziehende Unwetter. Zusätzlich hatte er bereits unmittelbar nach dem Start und in der Folgezeit des ersten Streckenabschnitts mehrfach Wetterdaten über pc_met aufgerufen. Ihm musste somit völlig klar gewesen sein, in welche Gefahren er sich da hineinmanövrierte. (...) Es erscheint in der Rückschau unverständlich, warum er sich in dieser Phase der Fahrt nicht für einen Abbruch der Fahrt, respektive für eine sichere Landung, entschied.“
Von da an wurde es wild. Die völlig unberechenbaren Thermik- und Windverhältnisse nahe der Gewitterfront machten den Ballon zum Spielball des Schicksals. Erst stand der Ballon wie festgenagelt in absoluter Windstille, dann brachen plötzliche und sehr heftige Windböen los, offensichtlich Folgen eines sogenannten „Downbursts“, eines Kaltluftausflusses aus der Gewitterzelle.
Die Driftgeschwindigkeit erreichte Spitzenwerte bis zu 30 Knoten. „Es ist ausschließlich glücklichen Umständen zu verdanken, dass der Ballon kurz vor dem Neckartal mit einer nordwestlichen Strömung aus dem Kern der Gewitterfront herausgefahren war und sich die Windgeschwindigkeit so weit reduzierte, dass an eine Landung zu denken war“, schreiben die Berichterstatter.
Die Landung selbst, bei Bad Niedernau, war gleichwohl hochriskant. In Landerichtung voraus überspannt eine Hochspannungstrasse das Tal. Es habe „nur eine Chance zur Landung auf dieser Wiese“ gegeben. „Hätte er durchstarten müssen, wäre das Risiko einer Leitungskollision sehr wahrscheinlich hoch gewesen.“ Bei der Landung sei „die große Erfahrung des Ballonführers zum Tragen gekommen, die vergleichsweise kleine und durch Bewuchs und Hindernisse begrenzte Wiese zu treffen.“
Unabhängig von Gerichten
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
arbeitet Flugunfälle mit dem Ziel auf, Fehlerquellen und Fehleinschätzungen zu erkunden, um künftige Unfälle zu verhindern. Dazu zählen die Beurteilung des Flugmaterials, aber auch der zur Verfügung gestellten Wetterdaten sowie des Verhaltens von Piloten.
Die BFU arbeitet unabhängig
von Gerichten. „Untersuchungsberichte und Sicherheitsempfehlungen enthalten keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen. Untersuchungsberichte der BFU sind daher auch keine Gutachten und dienen nicht zur Präjudizierung von Justiz- oder Verwaltungsverfahren“, heißt es auf der Homepage der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.
Noch unbeantwortet
ist die Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, ob der Bericht der BFU Einfluss auf das Ermittlungsverfahren hat und ob dieses Verfahren wiederaufgenommen wird.