Wie viel Wattpeak darf ein Balkonkraftwerk zurzeit produzieren? Statt sich bei der Antwort in Widersprüche zu verstricken, könnten die Entscheider einen anderen Weg gehen, kommentiert unsere Autorin.
Wäre es nicht so ärgerlich, würde man vor allem herzhaft darüber lachen. Der Frage nachzugehen, wie viel Wattpeak in der Spitze ein Balkonkraftwerk aktuell produzieren darf, führt auf eine verschlungene Reise mit erstaunlichen Erkenntnissen.
Zum Beispiel dass nicht nur die Verbraucher bei dieser Frage im Nebel stochern. Die Recherche zeigt: Auch Bundesnetzagentur und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wissen offenbar nicht, von welcher Änderung im Hintergrund die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke wirklich abhängt. Aber auch der Verband Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) sagt einerseits, es bleibe aktuell noch bei 600 Wattpeak, bis eine Anschlussregel der Netzbetreiber angepasst sei, verkündete aber bis vor Kurzem auf der Homepage nun geltende 800 Wattpeak.
Die 800 Wattpeak stehen im Gesetz
Der Verbraucher bleibt bei diesem Chaos verloren zurück. Die Wenigsten dürften Lust haben, sich in die VDE-AR-N 4105 oder die DIN VDE V 0126-95 einzulesen, geschweige denn den Zahlen- und Buchstabensalat in die Suchmaschine einzutippen. Dabei könnte alles viel einfacher sein.
Die Leistungserhöhung von 600 auf 800 Wattpeak beim Balkonkraftwerk steht im Gesetz, das seit Mitte Mai in Kraft ist. Der VDE hatte ebenfalls schon vor vielen Monaten signalisiert, bei den 800 Wattpeak Spitzenleistung mitzugehen. Anstatt sich in Widersprüche zu verstricken, könnten die Entscheider sagen: Tankt Sonne, den Papierkram regeln wir. Balkonkraftwerke allein werden das Klimaziel nicht retten. Aber ihnen wird zugeschrieben, ein Türöffner in der Energiewende zu sein. Einfacher geht’s doch nicht. Warum also ist diese Tür nicht längst komplett aufgestoßen?