Der Eingang zum Hechinger Gerichtsgebäude. Dort wurde ein Balinger nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Maier

Es muss ein übles Bild gewesen sein, dass die Beamten in der Wohnung in Balingen angetroffen haben. In einem abschließbaren Schlafzimmer fanden sie im Februar 2020 die Mutter des Angeklagten. Auf dem Boden, an der Wand und im Bett ist Kot. Die gesamte Wohnung war total verwahrlost. Wenige Tage nach Einlieferung in ein Krankenhaus starb die Frau. Der 37-jährige Sohn ist deswegen vom Hechinger Amtsgericht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

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Hechingen/Balingen - Die Todesursache der Frau war eine falsche Dosis von verschiedenen Medikamenten. "Ein richtiger Cocktail", betont der Vorsitzende Richter Hannes Breucker. In der Wohnung sollen verschiedene Medikamente "rumgelegen" haben. Ursache war die Drogenabhängigkeit des Angeklagten. Auch die Mutter soll von verschiedenen Medikamenten abhängig gewesen sein.

Zentral an diesem Prozesstag war die Aussage des psychatrischen Gutachters. Er stellte fest, dass der Angeklagte keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, schon mehrfach wegen verschiedener Delikte im Gefängnis war und sein Leben von einer Vielzahl von Klinikaufenthalten geprägt war.

Chronisches Schmerzsyndrom

Beim Angeklagten liege ein chronisches Schmerzsyndrom vor, so die Aussage des Experten. Das habe dazu geführt, dass er bei verschiedenen Ärzten versucht hat, an missbrauchsfähige Medikamente zu kommen, darunter Buphrenorphin und Pregabalin.

Sein Fazit: "Zweifelsohne eine stoffgebundene Suchterkrankung". In verschiedenen psychiatrischen Kliniken war er auf eine Vielzahl von Medikamenten eingestellt, berichtete der Sachverständige. Darunter waren verschiedene Antidepressiva und Schmerzmittel.

Der Angeklagte soll im Gespräch mit dem Gutachter angegeben haben, dass er die Tat nicht begangen habe. Er will sich stattdessen um die Mutter gekümmert haben. Unter ihrem Tod soll er stark gelitten haben.

"Ich vermisse meine Mutter"

Die letzten Worte des Angeklagten vor der Urteilsverkündung lauteten: "Ich vermisse meine Mutter, ich explodiere gleich, ich will einfach nur fertig sein, entscheiden Sie bitte."

Und Breucker entschied: Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen beträgt die Einzelstrafe ein Jahr. Da der 37-Jährige allerdings während der Tat auf Bewährung war, wächst die Gesamtstrafe auf zwei Jahre und drei Monate an. Damit bleibt ihm der Gang ins Gefängnis nicht verwehrt.