Grillen fördert Geselligkeit, kann aber Probleme bereiten. Foto: Wüstenhagen

Gleichzeitiger Aufenthalt von mehr als fünf Personen im April? Richter Müller spricht Angeklagte frei.

Balingen - Ein Freispruch, fünf Verfahren eingestellt: Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Amtsgericht Balingen. Anlass war eine mutmaßlich zu stark besuchte Grillparty während des ersten Corona-Shutdowns im April auf einem Gartengrundstück im Balinger Tal. Ein Verstoß gegen die damals gültige Corona-Verordnung konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Hinweis aus der Bevölkerung

Sechs Personen hatten wegen des Vorfalls Ende April ein Bußgeld aufgebrummt bekommen – korrekterweise hätten es sieben sein müssen, offenbar wurde eine Frau von der Polizei vergessen. Vielleicht, weil es ihr am Abend der Kontrolle nach dem Genuss von reichlich Alkohol richtig übel ging und sie sich im Beisein der Beamten übergeben musste. Alle Sechs legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, sodass die Sache nun vor Gericht kam. Eine Beteiligte, die 250 Euro zahlen sollte, ließ sich dabei von einem Anwalt vertreten – anhand ihres Falls verhandelte Richter Müller die Sache einmal durch. Mit gutem Ergebnis auch für die anderen.

Laut Anklage soll die Gruppe mit mehr Personen (sieben) als erlaubt (fünf) auf dem Stückle im Balinger Tal gegrillt haben. Tatsächlich, das räumte die 61-Jährige ein, habe man dort zusammen gegrillt und getrunken. Aber es seien niemals mehr als fünf Menschen gleichzeitig auf dem Grundstück gewesen.

Grund für die Annahme, dass es mehr gewesen sein könnten, hatten zwei Polizisten, die an dem Abend nach einem Hinweis aus der Bevölkerung zu dem Gartengrundstück gefahren waren. Dort angekommen, kam ihnen, so schilderten sie es vor Gericht, ein Auto entgegen. Darin hätten sich drei Personen befunden (das war zu dieser Zeit übrigens auch nicht erlaubt, vor Gericht indes kein Thema).

Verfahren eingestellt

Man habe den Fahrer darauf angesprochen, wo er und seine beiden alkoholisierten Insassen herkämen. Der Mann habe ihnen gegenüber gesagt, dass er die beiden anderen von der Party abhole. Das Auto befand sich indes nicht auf dem Grundstück, sondern etwa zehn Meter davon entfernt auf dem Zufahrtsweg, der auch zu weiteren Schrebergärten führt. Weil auf dem Partystückle ebenfalls reichlich Alkoholika verfügbar war, habe es "nahegelegen", so die beiden Polizisten, dass sich die beiden vor der Abholung dort aufgehalten hätten. Deswegen der mutmaßliche Verstoß gegen die Corona-Regeln, deswegen das Bußgeld.

Ganz anders schilderte es indes der Mann, der die angeblichen Partygäste im Balinger Tal abgeholt hatte: Er habe die Beiden eben dort aufgesammelt, weil ihnen der Zutritt auf das Grundstück verwehrt worden sei. Bei der Party selbst seien sie nie gewesen, ins Auto eingestiegen seien sie vor dem Eingang zum Stückle.

Das Gegenteil – dass sie auf dem Grundstück waren – lasse sich nicht beweisen, so das Fazit von Richter Müller. Die 61-Jährige sprach er vom Vorwurf frei. Im Fall der anderen Angeklagten stellte er die Verfahren ein.